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UN verurteilen Anschläge in Burundi

26. April 2016

Die Gewalt in dem ostafrikanischen Land macht auch vor den Eliten nicht halt. Nun traf es Spitzenvertreter des Militärs. Derweil nimmt der Internationale Strafgerichtshof Burundi ins Visier.

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Am Tatort in Ntahangwa, nördlich der Hauptstadt Bujumbura, wurde General Kararuza erschossen (Foto: Reuters)
Am Tatort: In Ntahangwa, nördlich der Hauptstadt Bujumbura, wurde General Kararuza erschossenBild: Reuters/E.Ngendakumana

UN-Generalsekretär Ban Ki Moon hat die Ermordung mehrerer hochrangiger Militärangehöriger in Burundi verurteilt. Solche Gewaltakte verschlimmerten nur die unberechenbare Situation in dem Land, erklärte Ban. Die Europäische Union beklagte als Reaktion auf die Verbrechen eine "besorgniserregende Zunahme der Gewalt".

Am Montagmorgen war ein Sicherheitsberater des burundischen Vizepräsidenten Gaston Sindimwo erschossen worden. Unbekannte hätten General Athanase Kararuza und seine Frau nach einem Kirchenbesuch nördlich der Hauptstadt Bujumbura angegriffen, teilte ein Regierungssprecher mit. Dem Überfall fielen demnach auch Kararuzas Tochter und ein Leibwächter zum Opfer. Zuvor waren bereits zwei hochrangige Miltärangehörige binnen eines Tages getötet worden.

Strafgerichtshof nimmt Vorermittlungen auf

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag kündigte unterdessen an, mögliche Verbrechen in Burundi zu untersuchen. Nach Angaben von Chefanklägerin Fatou Bensouda hat die Behörde Vorermittlungen aufgenommen. Dabei werde detaillierten Hinweisen und Berichten über Mord, Folter, Vergewaltigung und Verschwindenlassen nachgegangen. Der Strafgerichtshof prüft, ob die Indizien ausreichen, um ein formales Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Der IStGH kann Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verfolgen.

In Burundi kommt es seit einem Jahr zu Kämpfen, bei denen bislang mehrere hundert Menschen getötet wurden. Die gewaltsamen Auseinandersetzungen flammten auf, als Präsident Pierre Nkurunziza bekanntgab, ein drittes Mal für das höchste Staatsamt zu kandidieren. Nach Auffassung der Opposition verstieß dies gegen die Verfassung, die lediglich zwei Amtszeiten vorsieht. Nkurunziza wurde im Juli wiedergewählt. Internationale Beobachter sehen das Abstimmungsergebnis als ungültig an.

jj/stu (dpa, afp, epd, epd)