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...und Deutschland behält sich Klage vor

2. Dezember 2002
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Nach der Abstimmungsniederlage im EU-Ministerrat behält sich Deutschland eine erneute Klage gegen das bevorstehende Tabak-Werbeverbot vor. Die Bundesregierung werde prüfen, erneut vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen das am Montag von den EU-Regierungen mehrheitlich angenommene Verbot zu klagen, sagte der Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Alexander Müller, in Brüssel. Die Frist für die Einreichung der Klage betrage 50 Tage.