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Verfassungsbeschwerden gegen ESM und Fiskalpakt

Daphne Grathwohl30. Juni 2012

ESM und der Fiskalpakt sind beschlossen - zumindest im deutschen Parlament. Tausende Deutsche erheben Beschwerde. Ein Zeichen für mehr Demokratie oder gegen Europa?

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Bild: AP

Einen Puffer von 700 Milliarden Euro gegen die Erschütterungen der Euro-Schuldenkrise soll das Stammkapital des ESM bilden. Es wird von den 17 Unterzeichnerstaaten - unwiderruflich und uneingeschränkt - anteilig eingezahlt beziehungsweise abrufbar gehalten. Allerdings kann der Gouverneursrat, das zentrale Organ des ESM, das noch nicht eingezahlte Kapital jederzeit abrufen. Dieser Gouverneursrat, bestehend aus den jeweiligen Regierungsmitgliedern mit Finanzzuständigkeit, darf zudem das genehmigte Stammkapital verändern, also auch erhöhen. Der ESM darf Kredite vergeben und bei Banken Kapital aufnehmen.

"In ihrer Verpflichtung zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets" haben die Unterzeichnerstaaten den ESM vereinbart - so steht es im Originaldokument.

Prominente Beschwerdeführer

Aber nicht mit allen Mitteln und um jeden Preis, sagen die Gegner. Und es ist keine kleine Gruppe von Querulanten, die für mehr Demokratie kämpft: Im "Bündnis für Verfassungsbeschwerde zu ESM und Fiskalpakt" haben sich 12.015  Bürger zusammengeschlossen. Sie wollen mit Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen eben diese Instrumente zur Euro-Rettung vorgehen. An der Spitze des Bündnisses, dem auch kleinere Parteien angehören, stehen der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart und die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin.

Roman Huber, Vorstand des Vereins Mehr Demokratie, die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin und der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart (Foto:dpa)
Roman Huber, Herta Däubler-Gmelin und Christoph Degenhart vom Verein "Mehr Demokratie e.V."Bild: picture-alliance

Ein weiterer prominenter Kläger ist Peter Gauweiler, Abgeordneter der CSU im Bundestag und erfahren in Sachen Klagen gegen Euro-Rettungsschirme. Er wehrt sich gleich doppelt: Nicht nur mit einer Verfassungsbeschwerde, sondern auch mit einer Organklage, in der er darlegt, dass das Parlament bislang überhaupt nicht über eine Gesetzesvorlage beraten habe, da entscheidende Passagen zum ESM fehlten.

Auch die Partei Die Linke wehrt sich mit einer Organklage, gleichzeitig haben ihre Abgeordneten Verfassungsbeschwerden eingelegt.

Aushöhlung des Budgetrechts

"Der Fiskalpakt und der ständige Rettungsschirm sollten so gemacht werden, dass es den Verfassungsprinzipien Deutschlands und Europas entspricht, also mit den Bürgerinnen und Bürgern", erklärte Herta Däubler-Gmelin wenige Tage vor den Parlamentsabstimmungen zur ESM und Fiskalpakt.

Blick in den Bundestag in Berlin (Foto: dpa)
Mitwirkungsrechte des Bundestages verletzt?Bild: picture alliance / dpa

Die Kritik ist gravierend:  So werde zum einen das Prinzip aufgegeben, dass ein Mitgliedsstaat nicht für die Schulden eines anderen einstehen muss. Zum anderen hafteten die Mitgliedsstaaten letztlich unbegrenzt, wenn der Gouverneursrat dies beschließe. Das sei dann der Fall, wenn manche Staaten ihre Einlagen nicht einbringen könnten, heisst es etwa im Memorandum des renommierten Staatsrechtlers Christoph Degenhart. Das stünde aber den Mitwirkungsrechten des deutschen Bundestages entgegen.

Auch der Fiskalpakt, der den Europäischen Institutionen Kontrollbefugnisse über die Haushalte der Mitgliedsstaaten einräumen soll, höhlt damit die Budgethoheit der Parlamente aus, vertritt Degenhart. Selbst das Europa-Parlament habe in diesen Fragen keine Mitwirkungsrechte, kritisiert der Staatsrechtler weiter. Und das, obwohl allerorten das Demokratie-Defizit auf EU-Ebene beklagt wird.

Für ein rechtsstaatliches Europa

"Wir sind sehr für Europa, aber für ein rechtsstaatliches und demokratisches Europa", so Herta Däubler-Gmelin. Aber wenn Hoheitsrechte des Bundestages übertragen würden, dann an die demokratisch gewählte Vertretung, nämlich an das Europäische Parlament, so die Politikerin weiter.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Italiens Premierminister Mario Monti auf dem EU-Gipfel Ende Juni (Foto: Reuters)
Ringen um die Rettung des Euro - Merkel und Monti in BrüsselBild: Reuters

Die Beschwerdeführer ziehen aus ihrer Kritik folgende Konsequenz: Maßnahmen zur Euro-Rettung bedürfen der demokratischen Legitimation und zwar sowohl durch die Parlamente als auch durch die Bürger. Sie sprechen sich für ein Referendum aus.

Außerdem müssten auch die Rechte des Europäischen Parlaments gestärkt werden, so Degenhart. Er zitiert in seinem Memorandum das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem es heisst: "Eine weitgehende Verselbständigung politischer Herrschaft für die EU" könne nach deutschem Verfassungsrecht "allein aus der Handlungsfreiheit des selbstbestimmten Volkes heraus" geschehen.

Gauck soll nicht unterschreiben

Ab Freitagabend (29.6.2012) unmittelbar nach den Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat liegen nicht nur die Verfassungsbeschwerden und Organklagen beim Bundesverfassungsgericht vor, sondern auch die entsprechenden Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. So soll – im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes – zunächst verhindert werden, dass Bundespräsident Joachim Gauck die Gesetze vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterzeichnet und damit in Kraft treten lässt.

Verfassungsgerichtspräsident Andreas Vosskuhle (3. v. rechts) und drei Richterkollegen (Foto: Reuters)
Schwierige Entscheidung - das Bundesverfassungsgericht in KarlsruheBild: Reuters

Ob sie nämlich danach wieder kassiert werden können, ist fraglich: Denn ESM und Fiskalpakt sind völkerrechtliche Verträge, an die die Bundesrepublik gebunden ist. Die Bundesregierung versucht im Gegenzug, dem Gericht in einer so genannten Schutzschrift ihre Argumente für ESM und Fiskalpakt genau darzulegen.

Aussicht auf Erfolg?

Welche Erfolgsaussichten die Rechtsmittel in Karlsruhe haben, ist schwer vorauszusagen. Einerseits hat das oberste deutsche Gericht wiederholt deutlich gemacht, das auch und gerade in Sachen Euro-Rettung die Mitwirkungsrechte des Bundestags zu wahren sind. Andererseits vertreten vor allem Wirtschaftswissenschaftler die Ansicht, die Maßnahmen seien verfassungskonform.

Patrick Sensburg, CDU-Abgeordneter und Vorsitzender des Unterausschusses Europarecht im Bundestag, verweist auf die explizite Neuregelung der Beteiligungsrechte des Parlaments für das Zustandekommen des ESM. Darüber könne man sich nicht beschweren, so Sensburg. Und auch die Abstimmungsmodalitäten im ESM selbst seien ausreichend geregelt, so Sensburg: "Wir haben eine weitreichende Beteiligung des Plenums erreicht. Bei allen Maßnahmen von Stabilisierungshilfen muss der Bundestag gefragt werden, bei allen darunter liegenden Maßnahmen muss der Haushaltsausschuss gefragt werden." Und die Ankäufe von Anleihen auf dem Sekundärmarkt prüfe das Sondergremium ganz legitim, argumentiert Partick Sensburg weiter: Das sei vom Bundesverfassungsgericht bereits im vergangenen Jahr für ausreichend befunden worden.