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Ungarische Kirchen rufen Verfassungsgericht an

25. März 2004
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Budapest, 25.3.2004, PESTER LLOYD, deutsch

Die Katholische, die Kalvinistische und die Lutheranische Kirche sowie der Verband jüdischer Glaubensgemeinschaften riefen gemeinsam das Verfassungsgericht in Fragen des Gesetzes über die Chancengleichheit an. Der Schritt wurde durch die Affäre eines Studenten der Kalvinistischen Károli Universität ausgelöst, der im 5. Studienjahr, nachdem er seine Homosexualität öffentlich bekannt gegeben hatte, aufgefordert wurde, die Hochschule zu verlassen. Er wandte sich an das Gericht, das ihm Recht gab. Nach der Rechtslage sichert das Hochschulgesetz auch die Chancengleichheit in den kirchlichen Institutionen, doch wollen die Kirchen nun erreichen, dass die besondere Lage ihrer Hochschulen akzeptiert wird. (fp)