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Ungarische Regierung modifiziert Statusgesetz

2. Juni 2003

- Sonderrechte werden eingeschränkt

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Budapest, 2.6.2003, BUDAPESTER ZEITUNG, deutsch, Dénes Vajta

Am Mittwoch (28.5.) hat das Parlament eine Reform des Statusgesetzes diskutiert, das Ungarn in den Nachbarstaaten seit 2001 bestimmte Vorzüge gewährt. Jetzt sollen unter anderem die bisher erteilten Arbeitsgenehmigungen und Sonderrechte bei der Nutzung des Gesundheitssystems abgeschafft werden. Die Zuschüsse für Familien, die ihre Kinder auf eine ungarische Schule in den Nachbarstaaten schicken, sollen auch auf jene ausgeweitet werden, die über keinen Ungarnausweis verfügen.

Noch vor der Sommerpause soll die Änderung vom Parlament verabschiedet werden. Adressaten der Unterrichtsförderung sind jetzt auch Ungarisch lernende slowakische Kinder sowie Eltern- und Lehrerverbände. Das Statusgesetz soll, anders als bisher geplant, auch nach dem EU-Beitritt der Slowakei und Sloweniens in diesen Ländern gültig bleiben. Der Fidesz (Bund Junger Demokraten – MD) lehnte diese Reformvorschläge im Parlament ab, weil sie den Ungarnausweis "inhalt- und sinnlos" machen würden.

Seit seiner Einführung im Herbst 2001 ist das Statusgesetz ständiger Kritik ausgesetzt. Voriges Jahr erlebte die neue Regierung eine herbe Überraschung, als das bereits modifizierte Gesetz von der Slowakei und Rumänien noch immer als unannehmbar kritisiert wurde. Medgyessys Mannschaft versuchte inzwischen, allen EU-Empfehlungen gerecht zu werden und auch weiteren möglichen Einwänden der Nachbarstaaten zuvorzukommen. Diese neuen Modifizierungen wurden auf einer Konferenz mit Vertretern fast aller ungarischen Minderheiten am 24. Mai angenommen.

Regierungssprecher Zoltán J. Gál teilte wenige Tage nach der Konferenz mit, dass die Organisationen der ungarischen Minderheiten die Regierung zu einer schnellen Verabschiedung der Modifizierungen gebeten haben. Zoltán J. Gál erwähnte, dass die Modifizierung des Statusgesetzes den ungarischen Minderheiten in den Nachbarstaaten den Verbleib in ihrer Heimat erleichtern und auch nach dem EU-Beitritt eine Unterstützung für sie garantieren würde.

Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, András Bársony, hat am Donnerstag (29.5.) die Botschafter der betroffenen Nachbarländer über die Modifizierungen offiziell informiert. Er überreichte ihnen auch den Text des Modifizierungsvorschlags. Der Sprecher des Auswärtigen Amts, Tamás Tóth, teilte mit, dass die Regierung gern zu weiteren Konsultationen mit den Nachbarländern bereit sei.

Die Slowakei hat inzwischen negativ auf den neuen Reformentwurf reagiert. Das Außenministerium in Bratislava übergab eine Note des Bedauerns an den ungarischen Botschafter. Die neue Version des Gesetzes berücksichtige wesentliche Punkte der Kritk der Slowakei nicht, so der Nachbarstaat.

Ebenfalls unzufrieden gab sich der Weltverband der Ungarn Mitte der Woche. Im neuen Reformentwurf vermisst der als konservativ bekannte Verband in der Präambel den Begriff der "Einheit der ungarischen Nation". Der Delegierte des Verbands hatte zwar auf der Konferenz am 24. Mai die Empfehlungen mit unterzeichnet, er sei aber nicht genügend über die Tragweite der Änderungen für die Ungarn im Ausland informiert gewesen. "Der Text ist mangelhaft und irreführend", sagte Miklós Patrubány vom Weltverband der Ungarn. Sonderrechte werden eingeschränkt (fp)