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Ungarn: Politische Groteske um das Referendum

22. Dezember 2004

– Oberstes Gericht annulliert Ergebnis in 1139 Wahlkreisen

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Budapest, 22.12.2004, PESTER LLOYD, deutsch

Nach Einspruch des "Weltbundes der Ungarn" (MVSZ) hat das Oberste Gericht das Ergebnis des Referendums am 5.12. annulliert und eine Nachzählung der Stimmen in 1.139 Wahlkreisen angeordnet. Der MVSZ, eine rechtskonservative, an sich relativ unbedeutende Organisation, war Initiator der Volksabstimmung über die Vergabe der Staatsbürgerschaft an die Minderheitenungarn in den Nachbarländern. Da weniger als 25 Prozent der Wahlberechtigten für oder gegen die Vorlagen stimmten, war das Referendum ungültig. Der MVSZ beklagt Fälschungen und das Gericht war der Meinung, dass ein Ergebnis erst verkündet werden kann, wenn die Beschwerden untersucht worden sind. Wie vorauszusehen war, ergab die Nachzählung nur unbedeutende Abweichungen. Miklós Potrubány, Vorsitzender des MVSZ, der bis heute rumänischer Staatsbürger ist, forderte die "öffentliche Neuzählung" der Stimmen und drohte, sich an internationale Instanzen zu wenden, sollten die "Wahlfälschungen" nicht aufgedeckt werden. (fp)