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Ungarns Agrarrecht soll neu geregelt werden

11. Juni 2002

- Pacht ja, Landkauf nein

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Budapest, 11.6.2002, PESTER LLOYD, deutsch

Der Stop des staatlichen Landverkaufs an private Höfe und die Aufstockung der bereitstehenden Flächen im Nationalen Bodenfonds (MNFA) sind erste Schritte des Agrarministeriums unter Leitung von Imre Németh. Die Sozialisten hatten im Falle ihres Wahlsieges eine grundlegend geänderte Agrarpolitik angekündigt. Die bürgerliche Opposition fürchtet u.a. einen Landverkauf an Ausländer.

(...) Die Regierung behandelte mit Dringlichkeit die erste Vorlage zur Novellierung des Gesetzes über den nationalen Bodenfonds. Derzeit verwaltet der MNFA etwa 500.000 Hektar Land, die durch ein Zuschlagen von Wäldern und Naturschutzgebieten mindestens verdoppelt werden sollen. Die MSZP (Ungarische Sozialistische Partei - MD) will nicht durch Verkäufe, sondern vornehmlich durch Tauschaktionen eine Bereinigung der Güterstrukturen erreichen. Gleichzeitig wurde der durch die bereits abgewählte Orbán-Regierung mit ihren letzten Amtshandlungen forcierte Landverkauf an private Höfe gestoppt, um eine Chancengleichheit aller in Frage kommenden Akteure zu gewährleisten.

Dazu zählen auch die Genossenschaften und Staatsgüter. Wie Professor János Vass, Lehrstuhlleiter für Agrarrecht an der ELTE (Ungarns älteste Universität- MD), auf einer Veranstaltung des Agrar- Europaklubs betonte, lehnt die EU eine Diskriminierung von Akteuren ab und duldet keine Beschränkungen des freien Kapitalstroms. Deshalb dürfen auch Ausländer gegenüber Einheimischen nicht benachteiligt werden, was die Niederlassungs- und Unternehmerfreiheit einschließt. Theoretisch könnte schon ab 2004 eine Lizenz für den Landerwerb bekommen, wer als ausländischer Bürger seit 2001 hauptberuflich hierzulande den Acker bestellt.

Im Gegensatz zur Besitzkonzeption der Sozialisten spricht sich der Agrarexperte jedoch gegen den Landkauf durch juristische Personen aus. Das hat eher gewohnheitsrechtliche Gründe, weil sich Ungarn nach wie vor nicht mit der EU vergleichen lässt. So wird hier keine wirtschaftliche Mindestgröße vorgeschrieben, weil die Entschädigungsgesetze Anfang der 90er Jahre zu zerstückelten Besitzverhältnissen führten. Andererseits führte die "Super-Liberalisierung" vor 1994 zu spekulativen Käufen, da auch maximale Betriebsgrößen nicht definiert sind. Weil die entsprechende Regulierung fehlt, werden auch heute noch riesige Flächen rein spekulativ gehalten.

Wird der Landkauf für juristische Personen erst erlaubt, kann es unter diesen keine Differenzierung mehr geben, d.h. wenn Genossenschaften zum Zuge kommen, werden auch Ausländer aktiv. Deren Ziele aber sind automatisch spekulativ, wenn Land in Österreich oder Deutschland umgerechnet 1,8-2,2 Millionen Forint (ca.7472,4 – 9135,8 Euro- MD) pro Hektar kostet, hier aber für 80. 000 - 400.000 Forint (ca.332,3 – 1661,3 Euro- MD) pro Hektar zu haben ist, und wenn z.B. die Holländer daheim auf einer tickenden Agrarbombe sitzen.

Das Problem sollte Vass zufolge über eine Verlängerung der gängigen Pachtzeiten und die Gewährleistung von Sicherheiten für die Investoren gelöst werden. Heute lassen sich die Verträge bei Eigenbedarf jederzeit kündigen. Das sollte künftig erschwert und an eine angemessene Entschädigung einschließlich wegbleibender Gewinne geknüpft werden. Den Behörden wird die Kontrolle der Qualifikationen und lebensfähiger Strukturen bzw. die Verhinderung übermäßiger Besitzkonzentrationen obliegen. (fp)