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UNO-Überprüfung

Andreas Zumach16. Februar 2009

Der UNO-Menschenrechtsrat überprüft in allen Mitgliedstaaten regelmäßig die Lage der Menschenrechte. Wie erfolgreich ist das 2008 eingeführte Verfahren? Andreas Zumach beleuchtet die Ergebnisse der letzten Tagung.

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Der UNO-Menschenrechtsrat in Genf beendete am Wochenende die vierte Runde des Verfahrens zur regelmäßigen Überprüfung der Menschenrechtslage in allen 192 Mitgliedsstaaten der Weltorganisation. Damit haben bereits 64 Länder das nach seiner englischen Bezeichnung "Universal Periodic Review" (UPR) genannte Verfahren durchlaufen.

Allgemein große Redebereitschaft

Andreas Zumach (Quelle: DW)
Andreas ZumachBild: presse

Die Beteiligung an den jeweils dreistündigen Anhörungen, denen sich im Laufe dieser Runde Regierungsvertreter von 16 Staaten unterziehen mussten, war enorm. Als zum Auftakt der Runde Deutschland an der Reihe war, verlangten bereits Diplomaten von 68 Staaten Dreiminutenspots auf der Redeliste, die allmorgendlich nach dem Motto "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" vergeben wurden.

Bei Kuba waren es weit über 100, von denen dann über ein Drittel aus Zeitgründen nicht zum Zuge kamen. Rege Beteiligung allein ist allerdings noch kein Ausweis für Qualität. Gerade im Fall von Kuba und einigen anderen Ländern entstand der Eindruck, daß menschenrechtsunkritische Freunde des Landes frühzeitig auf die Redeliste drängten, um kritische Fragen und Statements zu verhindern.

Saudi Arabien nicht kritikfähig

Dieser Obstruktionsversuch gelang allerdings zum Glück bei keiner Länderanhörung vollkommen. So musste sich China erstmals in der UNO-Geschichte detaillierten kritischen Fragen zu seiner Menschenrechtspolitik stellen. In der Zeit vor Einführung des UPR-Verfahrens hatte Peking eine solche Debatte immer per Geschäftsordnungsverfahren verhindern können. Positiv fiel der überwiegend unideologische, an konkreten Menschenrechtsproblemen und deren Überwindung orientierte Ton auf.

Die negative Ausnahme bildete Saudi-Arabien, das - ähnlich wie Pakistan in der dritten Runde - jegliche Kritik an seiner Menschenrechtspolitik unter Verweis auf angebliche islamische Traditionen grundsätzlich zurückwies und damit die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der seit 1948 im UNO-Rahmen vereinbarten Menschenrechtsnormen bestritt. Andere islamische Staaten wie Marokko und auch Bahrein zeigten hingegen zumindest Bereitschaft, sich mit Kritik an ihrer Menschenrechtspolitik in der Sache auseinanderzusetzen.

NGO im Verfahren unersetzlich

Auch die Reaktionen mancher westlicher und anderer demokratischer Staaten auf kritische Anfragen waren unbefriedigend und zeigten ein erstaunliches Maß mangelnder Souveränität. Die Vertreter Indiens traten auf, als empfänden sie die kritische Diskussion über die Menschenrechtslage in ihrem Landes als eine Beleidigung der größten Demokratie der Welt. Und die Antworten der deutschen Regierung insbesondere zu den Themen Flüchtlingen, Migration und Rassismus waren beschönigend und stellten nur die halbe Realität dar.

Die wichtigste Rolle bei dieser wie schon bei den drei vorangegangenen Runden des UPR-Verfahrens spielten die Nichtregierungsorganisationen. Ohne die wohl recherchierten, detaillierten Informationen, die sie im Laufe des Verfahrens einbringen, und mit denen sie Regierungen versorgen, würden viele kritische Fragen überhaupt nicht auf den Tisch kommen. Und erst dadurch wird das UPR - bei aller Kritik im Einzelnen - zu einem nützlichen Verfahren.