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DFB muss Spitzen-Referees nicht fest anstellen

15. März 2018

Dem Deutschen Fußball-Bund bleibt eine kostspielige Neuordnung seines Schiedsrichter-Wesens erspart. Nach einer Gerichts-Entscheidung darf der DFB seine Spitzen-Schiedsrichter weiter als Selbstständige beschäftigen.

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Symbolbild Kommunikation zwischen Schiedsrichter und Linienrichter
Bild: picture-alliance/dpa

Die Referees der Profi-Ligen müssen vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) nicht wie reguläre Arbeitnehmer behandelt werden. Das entschied das hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt/Main. Hintergrund ist die Klage des ehemalige Schiedsrichter Malte Dittrich. Er wollte erreichen, dass die Unparteiischen in den deutschen Profiligen einen Angestellten-Status bekommen. Der 35-Jährige verlor nun auch in zweiter Instanz.

Der zwischen DFB und Schiedsrichtern geschlossene Vertrag sei "kein Arbeitsvertrag, sondern nur eine Rahmenvereinbarung", urteilte Richterin Anja Fink. Diese Vereinbarung sehe "keine Verpflichtung des Schiedsrichters vor, bestimmte Spiele zu übernehmen". Dittrich - ein promovierter Jurist, der sich vor Gericht selbst vertrat - hatte argumentiert, dass unter anderem die Einteilung von Einsätzen sowie die Vorgaben zur Anreise und Regelauslegung die Bedingungen für ein Angestelltenverhältnis erfüllen würden.

DFB begrüßt Entscheidung

Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ließ die Kammer in Frankfurt am Main nicht zu. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Hätte Dittrich mit seiner Klage Erfolg gehabt, hätte dies den DFB womöglich gezwungen, seine derzeit rund 100 in Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga aktiven Schiedsrichter als Angestellte auf die Lohnliste zu nehmen.

Malte Dittrich DFB Schiedsrichter
Malte Dittrich pfiff zwischen 2006 und 2015 in der 3. LigaBild: Imago/K. Hessland

Der für das Schiedsrichterwesen zuständige DFB-Vizepräsident Ronny Zimmermann begrüßte die Entscheidung. Durch das Urteil würden wie zuletzt schon im Streit um die Befristung der Arbeitsverträge bei Profi-Fußballern "erneut die Besonderheiten im Sport unterstrichen".  Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ließ die Kammer in Frankfurt am Main nicht zu. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Bereits im September 2016 war Dittrich in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Frankfurt gescheitert.

Dittrich hatte zwischen 2006 und 2015 64 Spiele der 3. Liga geleitet, war mehr als 100-mal als Assistent an der Linie in der 2. Bundesliga und als Vierter Offizieller in der Bundesliga im Einsatz. Im Juni 2015 war sein Vertrag nicht verlängert worden. Seitdem versuchte Dittrich auf dem Rechtsweg durchzusetzen, dass die Spielleiter beim DFB als Angestellte und nicht als Selbstständige geführt werden.

ww/jst (dpa/sid)