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Urteil im Zumwinkel-Prozess

26. Januar 2009
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Der frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel ist im spektakulären Prozess um Steuerhinterziehung von einer Million Euro mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Das Landgericht Bochum verurteilte den ehemaligen Spitzenmanager wegen seines umfassenden Geständnisses zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von einer Million Euro. Zumwinkel habe ein "von Einsicht und Reue geprägtes" Geständnis abgelegt und "nichts beschönigt", sagte Richter Wolfgang Mittrup am Montag zur Urteilsbegründung. Das Gericht folgte mit dem Strafmaß der Anklage. Zumwinkels Verteidiger hatten auf eine deutlich niedrigere Strafe plädiert. Beide Seiten erkannten das Urteil jedoch sofort an.