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US-Gericht erlaubt Demjanjuk-Abschiebung

2. Mai 2009

Im Tauziehen um seine geplante Abschiebung nach Deutschland hat der mutmaßliche Kriegsverbrecher John Demjanjuk erneut eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Ein US-Gericht hob den Abschiebe-Stopp wieder auf.

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John Demjanjuk (Archivfoto)
John Demjanjuk: Wird ihm bald in Deutschland der Prozess gemacht?

Ein Berufungsgericht in Cincinnati im Bundesstaat Ohio wies am Freitag (01.05.2009) Demjanjuks Antrag ab, das Ausweisungsverfahren zu stoppen. Nach Angaben seines Sohnes erwägt Demjanjuk, nun vor den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten zu ziehen.

Überstellung keine "Folter"

Demjanjuks Anwälte hatten auf den Gesundheitszustand ihres Mandaten verwiesen und geltend gemacht, dass der Transport des 89-Jährigen nach Deutschland und ein Strafprozess einer Folter gleichkäme und deswegen illegal wäre.

Das Berufungsgericht wies diese Einschätzung allerdings ohne Einschränkung zurück. Demjanjuk habe "allenfalls Spekulationen vorgelegt, dass sich die deutschen Behörden möglicherweise nicht angemessen um seine medizinischen Bedürfnisse kümmern", heißt es in dem Urteil. Demjanjuk könne der Flug in einer Maschine mit medizinischer Einrichtung und ärztlichem Personal zugemutet werden. Das Risiko "irreversibler Schäden" sei nicht groß genug, um einen Stopp der Abschiebung zu rechtfertigen. Demjanjuks Sohn kritisierte den jüngsten Richterspruch als "unmenschlich".

Demjanjuk bestreitet Vorwürfe

Dienstausweis von John Demjanjuk (Foto: dpa)
Auf seinem Dienstausweis ist eingetragen: "27.3.43 Sobibor"Bild: picture-alliance/ dpa

Die Staatsanwaltschaft München wirft Demjanjuk vor, 1943 als 23-jähriger Wachmann im Vernichtungslager Sobibor Beihilfe zum Mord an mindestens 29.000 Juden geleistet zu haben. Er selbst behauptet hingegen, damals Kriegsgefangener gewesen zu sein. Bei einer Verurteilung droht Demjanjuk eine Haftstrafe von drei bis 15 Jahren in jedem einzelnen Fall.

Demjanjuk kam 1952 in die USA und erhielt 1958 die amerikanische Staatsbürgerschaft, die ihm mittlerweile jedoch wieder aberkannt wurde. Am 14. April dieses Jahres war die Abschiebung Demjanjuks, der in Seven Hills bei Cleveland lebt, praktisch in letzter Minute gestoppt worden.

"Unbegreifliche" Verzögerungen

Charlotte Knobloch (Foto: AP)
Charlotte Knobloch: Eile ist gebotenBild: AP

Die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, forderte ein rasches Gerichtsverfahren gegen Demjanjuk. "Dass sich seine Abschiebung nach Deutschland derart verzögert, ist unbegreiflich", erklärte Knobloch. Da Prozesse gegen NS-Handlanger ein Wettlauf gegen die Zeit seien, "muss alles juristisch Mögliche getan werden, um solche Verfahren zu beschleunigen." Ein unnötiges Hinauszögern sei nicht hinnehmbar. (wa/se/dpa/ap/afp/rtr)