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Blinder Aktionismus

23. August 2010

Seit Juli sind in Deutschland ungedeckte Leerverkäufe verboten. Experten bezeichnen diesen Vorstoß als blinden Aktionismus. Auch die EU-Kommission und der IWF sind über diesen Alleingang nicht glücklich.

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Finanzminister Wolfgang Schäuble (Foto: AP)
Seht her, wir tun was: Finanzminister Wolfgang SchäubleBild: AP
DAX-Tafel mit Tiefstständen (Foto: AP)
Wenn's runter geht, freuen sich die LeerverkäuferBild: AP

Spekulanten, die sich freuen, wenn es anderen schlecht geht, genießen keine großen Sympathien. Etwa die Leerverkäufer. Sie setzen darauf, dass Aktien an Wert verlieren. Dafür leihen sie sich die Aktien von einem Dritten gegen Gebühr, verkaufen sie und hoffen, dass der Kurs fällt. Fällt der wirklich, kaufen sie die jetzt günstiger gewordenen Aktien und geben sie an ihren ursprünglichen Besitzer zurück. Die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis ist ihr Spekulationsgewinn. Solche Geschäfte sind in Deutschland weiterhin legal.

Das Gesetz vom Juli verbietet dagegen so genannte ungedeckte Leerverkäufe. Das sind Geschäfte, bei denen Spekulanten Aktien verkaufen, die sie sich vorher nicht einmal geliehen haben. Verboten wird außerdem der Handel mit Kredit- Ausfallversicherungen, den sogenannten Credit Default Swaps, wenn man gar keine Wertpapiere des Staates oder Unternehmens hat, gegen deren Ausfall man sich versichern will.

Keine Statistiken

Michael H. Sterzenbach (Foto: bwf)
Michael Sterzenbach: "Schadet dem europäischen Gedanken"Bild: Michael H. Sterzenbach

Gut so, werden jetzt viele denken, schließlich werden solche Geschäfte oft mitverantwortlich gemacht für die Finanzkrise oder den drohenden Staatsbankrott Griechenlands. Seltsam ist nur, dass man über die Bedeutung von Leerverkäufen in Deutschland kaum etwas weiß, sagt Michael Sterzenbach, Geschäftsführer beim Bundesverband der Wertpapierfirmen: "Es gibt in Deutschland schlicht und einfach keine Statistiken, was den Umfang von ungedeckten, aber auch von Leerverkäufen insgesamt betrifft." Das liege unter anderem auch daran, dass man bisher keine Notwendigkeit gesehen habe, diese Zahlen zu erheben.

Das Gesetz verbietet also Geschäfte, über deren schädliche Auswirkungen keine Erkenntnisse vorliegen. Michael Sterzenbach vom Wertpapierverband ist zumindest erleichtert, dass noch stärkere Verbote, etwa das Geschäft mit Derivaten, im Vorfeld aus dem Gesetz gestrichen wurden. Das Ergebnis sei eine Regelung, die kaum etwas verändere, allerdings Arbeit verursache: "Gerade bei größeren Banken ist das mit ganz erheblichen organisatorischem Aufwand verbunden. Die müssen ja auch prüfungssicher nachweisen können, dass ungedeckte Leerverkaufspositionen zum Tagesende nicht bestanden haben."

Keine Belege

Logo des IWF International Monetary Fund (Foto: DW)
IWF: Keine Belege für eine Beschleunigung des KursverfallsBild: DW

Der Internationale Währungsfonds sparte nicht mit Kritik am deutschen Gesetz. Es gebe keine Belege dafür, dass ungedeckte Leerverkäufe den Kursverfall während der Krise beschleunigt hätten. Zudem wirken nationale Alleingänge verzerrend auf die Märkte, so der IWF. Auch Michael Sterzenbach hält nichts vom deutschen Alleingang: "Das, was Deutschland hier vorexerziert, schadet im Grunde dem europäischen Gedanken. Wenn ein sehr großer Mitgliedstaat unabgestimmt voranprescht, dann kann man das durchaus als Affront gegenüber den Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission sehen."

Die EU-Kommission hatte schon vor dem deutschen Gesetz angekündigt, sich um eine Regelung zu bemühen. Allerdings will sie sich bis zum Herbst Zeit lassen und vorher die Stellungnahmen zahlreicher Organisationen und Institute auswerten. Das deutsche Gesetz wurde dagegen unter großem Zeitdruck verabschiedet. Verbände und Experten hätten nur wenige Tage Zeit gehabt, sich zu den Vorschlägen der Bundesregierung zu äußern, sagt Sterzenbach.

Reine Symbolpolitik

Ein Aktienhändler in Frankfurt (Foto: AP)
Aktienhändler in Frankfurt: Keine Statistiken über LeerverkäufeBild: AP

Auch Karl-Joachim Schmelz, emeritierter Professor und Sachverständiger für Leerverkäufe im Finanzausschuss des deutschen Bundestages, sieht im deutschen Verbot vor allem ein Beispiel für rein symbolische Politik. Leerverkäufe seien allenfalls ein Randthema, die grundsätzlichen Probleme würden durch das Gesetz nicht gelöst: "Die Regierung wollte demonstrieren, dass sie etwas tut. Schließlich war von allen Seiten beanstandet worden, dass seit Jahren nichts geschieht, trotz der allgemeinen Einigkeit darüber, dass Regulierung erfolgen muss. Unser Gesetzgeber operiert häufig in einer Art Black Box. Das heißt, er weiß eigentlich gar nicht, was er tut. Aber um etwas zu tun, macht er was."

Voraussichtlich im Herbst wird die EU-Kommission ihre Vorschläge präsentieren. Es wird sich zeigen, ob das deutsche Gesetz dann weiterhin Bestand hat oder wieder geändert wird. Für die Märkte, die sich gerade wieder etwas beruhigt hätten, sei diese Unsicherheit Gift, sagt Fidel Helmer, der für den Wertpapierhandel zuständige Direktor bei der Privatbank Hauck und Aufhäuser. "Fragezeichen sind für Wertpapiermärkte ein absolutes Übel. Man möchte da absolute Klarheit haben. Wir wären sehr froh, wenn die EU klare Richtlinien schafft."

Autor: Andreas Becker

Redaktion: Rolf Wenkel