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Verbrecherjagd künftig über Facebook?

15. November 2012

Die Fahndung nach Straftätern könnte schon bald auch über soziale Netzwerke wie Facebook laufen. Die Justizminister von Bund und Ländern wollen diese Möglichkeit nun zumindest näher prüfen lassen.

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Die Kriminalpolizei Frankfurt bat via Facebook um Hinweise wegen eines Toten in einer Frankfurter Disco (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Das Votum war einstimmig: Die Justizminister der Länder stimmten bei einem Treffen in Berlin unisono dafür, die Möglichkeiten einer Fahndung über das Online-Netzwerk Facebook auszuloten. Der Strafrechtsausschuss soll nun prüfen, ob es einen entsprechenden Handlungsbedarf gibt. In ihrem Beschluss betonten die Minister, bei einem solchen Instrument müssten auch datenschutzrechtliche Anforderungen und rechtsstaatliche Grundsätze beachtet werden.

Verbrecherjagd über Facebook?

Der Vorstoß, Facebook verstärkt für die Verbrecherjagd zu nutzen, kam vom derzeitigen Vorsitzenden der Justizministerkonferenz, dem hessischen Ressortchef Jörg-Uwe Hahn. Der FDP-Politiker sagte am Rande der Sitzung mit seinen Amtskollegen aus Bund und Ländern, die Methoden bei der Fahndung müssten erweitert werden. "Wir wollen Täter fassen", betonte Hahn. Dazu seien auch neue Instrumente nötig. Die junge Generation nutze heute weniger das Fernsehen oder Zeitungen, sondern sei vor allem bei Facebook unterwegs. Hahn räumte allerdings ein, die Fahndung über Facebook sei kein Allheilmittel. "Das ist nicht das Nonplusultra", sagte er. "Das ist ein Mittel von vielen."

Pilotprojekt in Niedersachsen

Der Minister verwies auf ein erstes Pilotprojekt in Niedersachsen. Die Polizei in Hannover habe mithilfe von Facebook bereits einige Straftaten aufklären können, sagte er. Über einen eigenen Auftritt bei dem Online-Netzwerk bitte die Polizei Internetnutzer um Hinweise bei der Aufklärung von Verbrechen. Auch andere Bundesländer, etwa Hessen (im Bild), haben bereits Erfahrungen mit Facebook-Fahndungen gesammelt.

Datenschützer sehen die Methode jedoch mit Sorge - nicht zuletzt, nachdem es im Juli in Niedersachsen zu einer Panne bei einer Fahndung via Facebook gekommen war. Die Ermittler veröffentlichten zeitweise die Adresse einer Seite, die unter Kinderpornografie-Verdacht stand. So wurde sie erst recht bekanntgemacht.

Gefahr von Datenmissbrauch

Datenschützer stören sich aber auch daran, dass auf Facebook hochgeladene Bilder selbst dann auf den Servern des US-Unternehmens verbleiben können, wenn ein Konto-Inhaber sie gelöscht hat. Bedenken gibt es zudem, weil im Netz konkrete Angaben zu Zeugen oder Verdächtigen landen können, die dort nicht hingehören.

Laut Hahn werden die Einwände von Datenschützern bei der nun beschlossenen Prüfung des Strafrechtsausschusses berücksichtigt. Der Online-Ausgabe des "Handelsblatts" sagte er, um die Gefahr von Datenmissbrauch einzudämmen, müsse etwa darauf geachtet werden, dass bei der Kommentierfunktion auf den Internetseiten "keine Tatverdächtigen an den Pranger gestellt werden". Im Morgenmagazin des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) betonte der Minister aber, für ihn würden die Vorteile einer Facebook-Fahndung eindeutig überwiegen.

kis/uh (dpa/dapd)