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Warnstreiks im Arbeitskampf

6. März 2012

Der Tarifstreit des öffentlichen Dienstes geht weiter: Nach dem Auftakt einer Warnstreikwelle will die Gewerkschaft Verdi die Ausstände ausweiten.

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Saarland/ Streikende halten am Montag (05.03.12) in Saarbruecken bei einer Kundgebung nach einer Betriebsversammlung beim Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetrieb (ZKE) anlaesslich eines Warnstreiks im oeffentlichen Dienst Transparente der Gewerkschaft ver.di. In Saarbruecken traten nach Gewerkschaftsangaben Beschaeftigte der Stadtverwaltung, der Stadtwerke sowie des Bau- und Friedhofsamts in den Ausstand. Die Buergeraemter seien komplett bestreikt worden. Auch Hilfspolizisten und Hausmeister legten die Arbeit nieder. Die Angestellten von Bund und Kommunen legten fuer einen Tag die Arbeit nieder, um ihrer Forderung nach 6,5 Prozent mehr Gehalt Nachdruck zu verleihen, wie ver.di mitteilte. (zu dapd-Text) Foto: Thomas Wieck/dapd
Bild: dapd

Der Kindergarten hat geschlossen, die Busse bleiben im Depot, die Mülltonne wird nicht geleert. In Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wurden zu Wochenbeginn Warnstreiks durchgeführt. Es geht um 6,5 Prozent mehr Lohn für die zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen. Mindestens aber sollen 200 Euro zusätzlich gezahlt werden. Auch die Übernahme der Auszubildenden in feste Arbeitsverhältnisse wird gefordert.

Doch die Arbeitgeber seien in einer ersten Tarifrunde auf diese Forderungen nicht eingegangen. Auch hätten sie keine eigenen Angebote vorgelegt, bestätigt Jörg Wiedemuth, Tarifexperte der Gewerkschaft Verdi. "Die Antwort der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist jetzt entsprechend ausgefallen und das bedeutet Warnstreik." Und der wird auch auf andere Bundesländer ausgeweitet. Am Dienstag waren hauptsächlich Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg betroffen, dort waren zehntausende Beschäftigte zu ganztägigen Arbeitsniederlegungen aufgerufen.

Auseinandersetzung ohne Einigung

Der Warnstreik ist ein Mittel des Arbeitskampfes. Er kann von der Arbeitnehmervertretung, meist eine Gewerkschaft, ausgerufen werden. Ein Warnstreik wird durchgeführt, wenn mit der Arbeitgebervertretung keine schnelle Einigung in Tarifauseinandersetzungen erzielt werden kann.

Rheinland-Pfalz/ Beschaeftigte des oeffentlichen Dienstes halten am Montag (05.03.12) in der Innenstadt von Mainz waehrend eines Demonstrationszuges ein Transparent der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mit der Aufschrift "Wir streiken". Zahlreiche Angestellte des oeffentlichen Dienstes in Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben am Montag ihre Arbeit niedergelegt. Mit dem Warnstreik wollen sie ihre Forderung nach 6,5 Prozent mehr Gehalt unterstreichen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Beschaeftigten in den staedtischen Kindertagesstaetten in Mainz Warnstreik aufgerufen. (zu dapd-Text) Foto: Torsten Silz/dapd
Warnstreik als Mittel des ArbeitskampfesBild: dapd

Mit einem Warnstreik soll die Arbeitgeberseite dazu bewegt werden, aktiv zu verhandeln. Er gilt als Aufforderung, "überhaupt ein Angebot vorzulegen oder ein bestehendes Angebot zu verbessern", sagt Wiedemuth.

Gleichzeitig verdeutlicht der Warnstreik den Arbeitgebern, dass die Arbeitnehmer zu weiteren Schritten bereit sind, sollte es zu keiner für sie akzeptablen Einigung kommen. Dr. Adam Sagan, Arbeitsrechtler an der Universität Köln, sieht noch einen weiteren Zweck des Warnstreiks. Er habe auch Wirkung auf die Arbeitnehmerschaft. "Der Warnstreik soll sie dazu mobilisieren, sich die tarifpolitischen Forderungen der Gewerkschaft zu Eigen zu machen, sich damit zu identifizieren."

Kein Warnstreik bei laufendem Tarifvertrag

Ein Warnstreik ist allerdings nicht zulässig, solange noch ein gültiger Tarifvertrag besteht. Erst wenn dieser mindestens seit vier Wochen abgelaufen ist, endet die Friedenspflicht. Ein Warnstreik wäre jetzt möglich, allerdings darf es noch zu keiner neuen Einigung der Tarifparteien gekommen sein. Zeichnet sich aber bei Verhandlungen keine Einigung ab, weil beispielsweise die Lohnvorstellungen zu sehr voneinander abweichen, können die Gewerkschaften Warnstreiks veranlassen.

Der Warnstreik dauert in der Regel nur wenige Stunden, gilt als zeitlich befristet. Er unterscheidet sich vom Erzwingungsstreik, der von den Mitgliedern der Gewerkschaften beschlossen wird. Dreiviertel der Stimmberechtigten müssen sich in diesem Fall auf die Arbeitsniederlegung einigen. Erst dann kann auch längerfristig gestreikt werden. In Deutschland ist das Streikrecht im Grundgesetz verankert.

Hessen/ Streikende stehen am Montag (05.03.12) auf dem Gelaende des Strassenbahndepots am Hauptbahnhof in Frankfurt am Main vor Strassenbahnen, an deren Scheiben Streikplakate der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di angebracht sind. Die Angestellten im oeffentlichen Dienst machen mit einem ersten Warnstreik Druck auf den Arbeitgeber. Zahlreiche Angestellte des oeffentlichen Dienstes in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben am Montag ihre Arbeit niedergelegt. Mit dem Warnstreik wollen sie ihre Forderung nach 6,5 Prozent mehr Gehalt unterstreichen. In Frankfurt am Main legten die Fahrer von U-Bahn und Strassenbahn mit Schichtbeginn ihre Arbeit nieder. (zu dapd-Text) Foto: Thomas Lohnes/dapd
Streiks sorgen für Verspätungen bei der ArbeitBild: dapd

Konsequenzen für Arbeitnehmer

Wer sich an einem Warnstreik beteiligt, muss nicht mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das gilt nicht nur für Gewerkschaftsmitglieder, sondern – nach der bisherigen Rechtsprechung – auch für die Arbeitnehmer "die gleichwohl vom Tarifabschluss profitieren", sagt Arbeitsrechtler Sagan. Allerdings wird die Zeit, in der sich ein Arbeitnehmer an einer Maßnahme wie dem Warnstreik beteiligt, nicht bezahlt.

Schwieriger wird es fast für unbeteiligte Arbeitnehmer, die wegen eines Warnstreiks nicht oder erst zu spät zur Arbeit erscheinen können – weil beispielsweise die Busfahrer streiken. Sie haben in dieser Zeit auch keinen Anspruch auf Vergütung. Eine Abmahnung oder gar eine Entlassung sei aber nicht zu befürchten, erläutert Arbeitsrechtler Sagan. Der Arbeitgeber könne nur kündigen "wegen eines Verhaltens, das der Arbeitnehmer zu verschulden hat".

ARCHIV - Ein Teilnehmer eines Warnstreiks sitzt am Dienstag (19.02.2008) in der Hanauer Innenstadt in seinem Kehrfahrzeug und wärmt sich auf. Im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes hat die Gewerkschaft Verdi Warnstreiks ab kommender Woche angekündigt. Foto: Frank May dpa (zu dpa 1792 vom 01.03.2012) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Bild: picture alliance/dpa

Autorin: Beatrix Beuthner
Redaktion: Andrea Lueg