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Klage gegen Bankenunion

27. Juli 2014

Das Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit der Euro-Rettungspolitik befassen. Eine Gruppe deutscher Professoren hat Klage gegen die geplante europäische Bankenunion eingereicht.

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Symbolbild Bundesverfassungsgericht (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

"Die Bankenunion hat keine Rechtsgrundlage in den europäischen Verträgen und stellt somit einen Grundrechtsverstoß dar", sagte der Berliner Anwalt und Professor für öffentliche Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik, Markus Kerber, der Zeitung "Welt am Sonntag". Kerber ist nach Angaben des Blattes Initiator der Verfassungsbeschwerde einer Gruppe von Professoren gegen die gemeinsame europäische Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB).

Kläger: Deutschland haftet

Kerber kritisierte laut "WamS", die Regeln zur Bankenaufsicht entbehrten jeglicher Ermächtigungsgrundlage. Sie stellten den ersten Schritt zu einer bisher nicht dagewesenen Haftung des deutschen Steuerzahlers für Banken außerhalb der nationalen Bankenaufsicht dar. Die gemeinsame Bankenaufsicht sei der "vorläufige Höhepunkt des Selbstermächtigungsregimes in Brüssel".

Der Bundesregierung werfen die Kläger eine bewusste Verschleierung der Risiken vor. Die Bankenunion habe aus ihrer Sicht vor allem das Ziel, den zunächst nur für Staaten gedachten Euro-Rettungsfonds ESM zur Sanierung maroder Banken zu nutzen, scheibt die "Welt am Sonntag".

Start im November

Die gemeinsame Bankenaufsicht in den Euro-Staaten soll von November an unter dem Dach der Europäischen Zentralbank ihre Arbeit aufnehmen. Sie ist eine zentrale Säule der angestrebten Bankenunion, mit der die Steuerzahler in der Euro-Zone künftig besser vor den Folgen von Finanzkrisen geschützt werden sollen. Zweiter Pfeiler ist ein Abwicklungsmechanismus für marode Geldhäuser, der nach langem politischen Tauziehen in den kommenden Jahren entstehen soll. Zur Vorbereitung der Bankenaufsicht durch die EZB werden die größeren Geldinstitute in der Euro-Zone gegenwärtig einem Stresstest unterzogen. Zudem prüft die EZB die Bilanzen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich erst im Februar mit einem anderen zentralen Element der Euro-Rettung befasst. Dabei hatte das Gericht entschieden, das umstrittene Programm der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Die Richter in Karlsruhe gehen davon aus, dass die Zentralbank mit dem sogenannten OMT-Programm ihre Kompetenzen überschritten hat. Der 2012 beschlossene Plan der Notenbank - der bislang nicht umgesetzt wurde - gilt als Hauptgrund für die Entschärfung der Eurokrise.

wl/pg (dpa,rtr)