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Verfassungschaos in der Ukraine

12. Januar 2006

Der politische Streit um die Absetzung der Regierung wird verschärft durch Unklarheiten in der neuen ukrainischen Verfassung. Sie wurde mit heißer Nadel gestrickt und ist erst zum Jahreswechsel in Kraft getreten.

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Premier Jechanurow: Entlassen oder doch noch im Amt?Bild: AP

Ist die Absetzung der Regierung nun rechtens oder nicht? Während die Mehrheit im ukrainischen Parlament die Entlassung des Kabinetts rechtfertigt, wird sie vom Präsidenten und den Regierungsmitgliedern nicht anerkannt. Juristen erklären, beide Seiten hätten Recht. Grund für die rechtliche Kollision sei die hastig verabschiedete Verfassungsreform, die zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist.

Parlamentsbeschluss nichtig?

Der Vertreter des Präsidenten im Obersten Rat, der Abgeordnete der Fraktion ‚Unsere Ukraine’, Jurij Kljutschkowskyj, sagte in einem Gespräch mit der Deutschen Welle, mit dem Beschluss über die Entlassung der Regierung habe das Parlament seine Vollmachten überschritten: "Dieser Beschluss ist als nichtig zu betrachten, als einer, der nie in Kraft getreten ist. Faktisch ist er nicht verabschiedet worden, weil er unter Verstoß gegen die Verfassung angenommen wurde. Das ist der einzig weise Ausweg aus der Situation. Ein anderes Vorgehen wird die politische Krise vertiefen und den Rechtsrahmen verlassen."

Am Donnerstag (12.1.) richtete Präsident Juschtschenko nach seiner Rückkehr aus Astana an den Vorsitzenden des Obersten Rates ein Schreiben, in dem er dazu auffordert, das Misstrauensvotum gegen die Regierung rückgängig zu machen. Kljutschkowskyj hält dies für überflüssig, da seiner Meinung nach der Beschluss des Parlaments ohnehin keine Gültigkeit besitzt.

Parlamentsbeschluss rechtskräftig?

Wasyl Onopenko, Mitglied der Fraktion ‚Block Julija Tymoschenko’ und Vorsitzender des Parlamentsausschusses für Rechtspolitik, unterstützte das Misstrauensvotum gegen die Regierung. Der Abgeordnete meint, der entsprechende Beschluss sei rechtskräftig. Die Regierung sei entlassen und nur noch kommissarisch im Amt: "Die Hinweise auf gewisse Formalitäten, dass angeblich in gewissem Maße der Vorsitzende des Obersten Rates gegen das Verfahren der Bekanntgabe entsprechender Beschlussvorlagen verstoßen hat, oder anderes – das alles ist meiner Meinung nach unwesentlich und kann nicht dazu führen, dass das Verfassungsgericht den entsprechenden Beschluss für verfassungswidrig erklärt. Wesentlich ist, dass das Parlament dieser Regierung das Misstrauen ausgesprochen hat, was deren Entlassung zur Folge hat."

Widersprüchliche Verfassung

Das, was Onopenko als "Formalitäten" bezeichnet, halten Juristen für eine komplexe rechtliche Kollision. Die neue Fassung des Grundgesetzes enthält mindestens drei Artikel, die das Verfahren zur Entlassung der Regierung festlegen. Leider stehen diese Artikel im Widerspruch zueinander, stellt der Leiter des Kiewer Büros der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit, Stefan Hülshörster, fest: "Es stehen hier im Raume der Artikel 85, und zwar Ziffer 12 in der neuen Fassung der ukrainischen Verfassung, dann der Artikel 87 und der Artikel 115. Die Schwierigkeit ist dabei, dass nicht ganz klar ist, in welchem Verhältnis diese Artikel zueinander stehen. Offensichtlich ist bei der Ausarbeitung der Verfassungsänderung nicht hundertprozentig sauber formuliert worden."

Hülshörster macht darauf aufmerksam, dass Ziffer 12 des Artikels 85 eine neue Norm des Grundgesetzes ist, die seit dem 1. Januar gilt. Sie gibt dem Obersten Rat das Recht, eine Regierung abzuberufen. Erläuterungen zum Verfahren enthält sie aber keine. Ferner geben Artikel 87 und 115 dem Parlament das Recht, dem Ministerkabinett das Misstrauen auszusprechen. Hülshörster sagte dazu im Gespräch mit der Deutschen Welle: "Jetzt stellt sich hier die Frage, bestehen diese beiden Möglichkeiten für den Obersten Rat nebeneinander, oder in welchem Verhältnis stehen sie zueinander? Gibt es also neben dem Misstrauensvotum des Parlaments auch ein ganz normales einfaches Recht, die Regierung abzuberufen? Wenn man sich das verfassungsrechtlich anschaut und versucht zu analysieren, dann muss man sagen: wohin führt Artikel 85 Ziffer 12 in dieser Fassung?"

Politische Stabilität nicht gewährleistet

Nicht nur das Verfahren zur Entlassung der Regierung sei unklar, es fehle auch eine Regelung, die politische Stabilität im Falle einer Entlassung gewährleisten würde, so Hülshörster. Er betonte: "Wo führt das hin, wenn man nur eine Regierung einfach absetzt. Das führt letztlich in die politische Handlungsunfähigkeit und da frage ich mich, ob eine Verfassung das gewollt haben kann."

Verfassungsgericht nicht handlungsfähig

Nur das Verfassungsgericht könnte die derzeitige rechtliche Kollision klären, so Hülshörster. Aber die Ernennung eines Teils der Richter wird seit geraumer Zeit bekanntlich vom Obersten Rat blockiert, der laut Gesetz den Richtern den Amtseid abnehmen muss. Das Verfassungsgericht ist also handlungsunfähig. Diese Situation zeige, dass sowohl die widersprüchlichen neuen Verfassungsnormen präzisiert werden müssten als auch das Verfassungsgerichts-Gesetz geändert werden müsse, unterstrich Hülshörster. Er sagte: "Aus meiner Sicht ist der Ukraine dringend zu raten, dieses Verfassungsgerichts-Gesetz so zu ändern, dass die Richter zumindest so lange im Amt bleiben, bis die Nachfolger ernannt und vereidigt sind, dass das Verfassungsgericht also nicht unfähig wird, zu entscheiden, dass es nicht in die passive Rolle gedrängt wird, weil es so zum Spielball der politischen Aktivitäten werden kann, und das darf für ein Verfassungsgericht eigentlich nicht sein."

Politische Lösung erforderlich

Der Vertreter der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit sieht keine rechtliche Lösung der Situation, die sich nach dem Beschluss des Obersten Rates in der Ukraine ergeben hat. Hülshörster empfiehlt: "Alle Seiten müssen sich jetzt an einen Tisch setzen und eine politische Lösung herbeiführen. Sie müssen zeigen, dass sie sich ihrer Verantwortung für die Ukraine bewusst sind und diese auch wahrnehmen. Das ist natürlich in der Wahlkampfzeit, insbesondere jetzt nach der Revolution, sicherlich eine politisch sehr schwierige Situation."

Eugen Theise
DW-RADIO/Ukrainisch, 13.1.2006, Fokus Ost-Südost