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Verfassungsgericht bestätigt Gesundheitsreform

10. Juni 2009

In Deutschland sind die privaten Krankenversicherer mit ihrer Klage gegen zentrale Vorschriften der Gesundheitsreform gescheitert. Das Reformwerk der großen Koalition wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

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Symbolbild Justizia und Krankenversicherungen
Bild: picture-alliance/ dpa / DW Montage

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe folgte nicht der Argumentation der privaten Krankenversicherungen (PKV), die in der Gesundheitsreform eine "Zerstörung ihres Geschäftsmodells" sehen. Sie bemängeln eine Verzerrung des Wettbewerbes mit den gesetzlichen Kassen. Die 2007 beschlossene Gesundheitsreform, die für mehr Wettbewerb sorgen soll, nimmt die privaten Krankenversicherungen vor allem bei der Versorgung älterer und kranker Menschen stärker in die Pflicht.

"Basistarif" ist verfassungsgemäß

Die privaten Krankenversicherer wollten mit ihren Beschwerden in erster Linie den vom Gesetzgeber verordneten "Basistarif" zu Fall bringen. Diesen müssen die PKV nun ohne vorherige Gesundheitsprüfung anbieten. Die privaten Krankenversicherer befürchten, dass ihre Kunden höhere Prämienzahlungen leisten müssen, wenn Basistarif-Versicherte von den übrigen privat Versicherten subventioniert werden.

Nach Einschätzung der Karlsruher Richter ist der rund 570 Euro teure Basistarif, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Kassen orientiert, für durchschnittliche PKV-Kunden aber nicht sonderlich attraktiv. Der von den Privatkassen befürchtete massenhafte Wechsel sei daher nicht zu erwarten.

Ulla Schmidt sieht sich bestätigt

Ulla Schmidt (Foto: dpa)
Zufrieden: Ulla SchmidtBild: dpa

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt begrüßte das Scheitern der Verfassungsklage. Das Bundesverfassungsgericht habe bestätigt, dass die mit der Gesundheitsreform eingeführten Neuregelungen verfassungsgemäß seien, erklärte die SPD-Politikerin in Berlin. Vor allem sei nun abschließend geklärt, dass auch die private Krankenversicherung soziale Verantwortung übernehmen müsse. Jeder in Deutschland müsse über Krankenversicherungsschutz verfügen können. Ältere müssten vor überhöhten Prämien geschützt werden. Dazu diene der Basistarif in der Privaten Krankenversicherung.

Auch der Zuschuss des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung und die dreijährige Wartefrist vor einem Wechsel von der gesetzlichen in die private Kasse seien verfassungsgemäß, ergänzte Schmidt. (wa/kle/dpa/epd/ap/rtr)