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Politik

Wiederwahl nur bei physischer Anwesenheit

27. Januar 2018

Der Separatist Carles Puigdemont darf nicht in Abwesenheit zum Regierungschef der spanischen Region Katalonien gewählt werden. Das Problem für den 55-Jährigen: Bei einer Rückkehr nach Barcelona droht ihm die Festnahme.

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Belgien Brüssel Carles Puigdemont
Carles Puigdemont am 24. Januar in BrüsselBild: picture-alliance/AP Photo/G. Vanden Wijngaert

Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts in der spanischen Hauptstadt rückt für den Katalanen Puigdemont die Wiederwahl zum Regionalpräsidenten in weite Ferne. Die Richter in Madrid erteilten einer Wahl, bei der der Kandidat nur per Video zugeschaltet ist, eine klare Absage.

Puigdemont könne nur dann seinen Amtseid ablegen, wenn er physisch anwesend sei. Eine Wahl aus seinem belgischen Exil erklärten sie für unzulässig. Das Verfassungsgericht gab damit einem Eilantrag der Zentralregierung statt, die eine neuerliche Wahl des abgesetzten Regierungschefs verhindern will.

Puigdemont wollte sich am Dienstag vom katalanischen Parlament in Barcelona wieder zum Regionalpräsidenten wählen lassen. Da er bei einer Rückkehr nach Spanien mit seiner Verhaftung wegen des rechtswidrigen Unabhängigkeitsreferendums vom Oktober rechnen muss, wollte er sich der Parlamentssitzung per Videoleitung von Brüssel aus zuschalten lassen oder einen Abgeordneten mit seiner Vertretung betrauen.

Höchstrichterliche Warnung an die Parlamentarier

Diesen Plan vereitelten die Richter in Madrid nun mit ihrem einstimmigen Urteil. Darin erklärten sie die "provisorische Aufhebung der Einsetzung Puigdemonts, falls er sich nicht persönlich dem Parlament präsentiert". Seine Anwesenheit sei "unerlässlich". Für die Teilnahme an der Sitzung benötige er zudem eine Erlaubnis jenes Richters, der mit Puigdemonts Strafverfolgung betraut ist.

Die Richter warnten das katalanische Parlament vor einer Missachtung ihres Beschlusses: Die Abgeordneten müssten sich ihrer Verantwortung bewusst sein - "einschließlich der strafrechtlichen Verantwortung", hieß es in dem Richterspruch.

Noch keinen Entschluss fassten die Richter in der Frage, ob Puigdemonts Kandidatur für das Amt des Regionalpräsidenten komplett annulliert werden solle. Dafür würden noch einige Beratungstage benötigt, erklärte das Verfassungsgericht.

Die Zentralregierung in Madrid hatte Puigdemont nach einem verbotenen Unabhängigkeitsreferendum und der Ausrufung der Unabhängigkeit Kataloniens im Oktober abgesetzt. Unmittelbar danach hatte Puigdemont sich nach Belgien abgesetzt, um einer Festnahme zu entgehen. Ihm und mehreren Mitstreitern werden Rebellion, Aufruhr und Veruntreuung öffentlicher Mittel vorgeworfen. Bei der von Madrid angesetzten Neuwahl im Dezember hatten die separatistischen Parteien erneut die absolute Mehrheit errungen.

qu/mak (dpa, rtr, afp)