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Verfassungsgericht: Gremium zur Euro-Rettung ist unzulässig

28. Februar 2012

Die Einrichtung eines neunköpfigen Sondergremiums im Bundestag für Entscheidungen zur Euro-Rettung verstößt in weiten Teilen gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

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Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der Abgeordneten (Foto: Reuters)
Bild: Reuters

Ein vom Bundestag bestimmtes Mini-Gremium mit bislang neun Abgeordneten muss demnach größer werden und die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag widerspiegeln, damit es notfalls schnell und vertraulich über den Ankauf ausländischer Staatsanleihen entscheiden kann. (Az: 2 BvE 8/11)

Gesamtverantwortung des Bundestages

Die Verfassungshüter begründeten ihre Absage mit der "haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestags". Abgeordnete könnten von dieser Verantwortung zwar zum Schutz anderer wichtiger Belange ausgeschlossen und deren Aufgaben auf Gremien übertragen werden. Diese Ausschüsse müssten aber immer ein "verkleinertes Abbild" des Bundestags sein und dessen politische Gewichtung widerspiegeln.

Bundestag stärker an Euro-Rettung beteiligen

Erfolgreiche Klage von SPD-Abgeordneten

Das Sondergremium sollte in besonders eiligen oder vertraulichen Fällen anstelle des Bundestags-Plenums oder des Haushaltsausschusses Entscheidungen zum Euro-Rettungsschirm EFSF treffen. Das Verfassungsgericht hatte dies Ende Oktober 2011 per Eilbeschluss vorerst verhindert. Geklagt hatten die SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz. Sie sahen sich durch das Neuner-Gremium in ihren Rechten als Parlamentarier verletzt. Die Teilnehmer des Gremiums wurden bereits aus dem Kreis der 41 Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages gewählt.

re/as (afp, rtr,dpa,dapd)