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Verfassungsgericht kippt Berliner Ladenschlussgesetz

1. Dezember 2009
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Freigabe der Adventssonntage zur Öffnung der Einzelhandelsgeschäfte in Berlin untersagt. Die 2006 getroffene Regelung verletzte das Recht der Kirchen auf Religionsfreiheit, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Allerdings dürfen die Geschäfte an den verbleibenden Adventssonntagen in diesem Jahr noch öffnen. Das Verbot des

Bundesverfassungsgerichts greift erst ab 2010. In der Bundeshauptstadt durften die Geschäfte seit 2006 an bis zu zehn Sonntagen zwischen 13 und 20 Uhr öffnen, darunter an allen vier Adventssonntagen. Gegen das Gesetz hatten die evangelische und die katholische Kirche vor dem höchsten deutschen Gericht geklagt.