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Verfassungsrechtler rechnet mit Anfechtung der Wahl

12. September 2005
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Der Verfassungsrechtler Hans Meyer rechnet wegen der geplanten Nachwahl in Dresden mit einer Anfechtung der gesamten Bundestagswahl. Mit Blick auf die wegen des Todes einer Dresdner NPD-Kandidatin für den 2. Oktober angesetzte Nachwahl warf der Professor dem Bundeswahlleiter vor, das Wahlgesetz falsch auszulegen: "Der Tod berührt nur die Direktwahl in dem Wahlkreis, nicht die Zweitstimmenwahl", sagte Meyer am Montag im Bayerischen Rundfunk. Meyer schlug vor, am kommenden Sonntag die Zweitstimmenwahl durchzuführen und ganz normal auszuzählen und nur die Abgabe der Erststimmen zu verschieben. Die Nachwahl hätte dann auf die parteipolitische Zusammensetzung des Bundestages und damit auch auf die Frage möglicher Koalitionsbildungen keinen Einfluss. Eine spätere Abgabe der Zweitstimme könne die Gleichheit der Wahl gefährden und das Wahlergebnis verfälschen, erklärte Meyer. Die Wahlbehörden gingen offenbar aus Bequemlichkeit davon aus, dass Erst- und Zweitstimmen an einem Tag abgegeben werden müssten, kritisierte der frühere Präsident der Berliner Humboldt Universität.