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Einsatz rechtmäßig

3. Juli 2007

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Linken gegen die Tornado-Flüge in Afghanistan abgewiesen und Kriseneinsätze der NATO außerhalb des Bündnisgebietes ausdrücklich gebilligt.

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Deutscher Tornado im nordafghanischen Masar-i-Scharif. (DPA)
Deutscher Tornado im nordafghanischen Masar-i-Scharif.Bild: picture-alliance/dpa

Durch die Entsendung der Aufklärungsflugzeuge würden keine Rechte des Bundestags verletzt, entschied der Zweite Senat in dem am Dienstag (3.7.2007) in Karlsruhe verkündeten Urteil. Die Linksfraktion im Bundestag hatte geltend gemacht, mit dem Einsatz werde der ursprünglich auf Verteidigung gerichtete Zweck der NATO überdehnt, ohne dass die schleichende Ausweitung der Aufgaben vom Bundestag gebilligt worden wäre. (Az: 2 BvE 2/07 vom 3. Juli 2007)

Nach den Worten der Karlsruher Richter dient der NATO-geführte ISAF-Einsatz in Afghanistan der Sicherheit des euro-atlantischen Raums, weil er den Aufbau des Landes schützen und damit ein Wiedererstarken des Terrornetzwerks El Kaida und der islamistischen Taliban verhindern will. Damit sollten weitere Angriffe auf das Gebiet der NATO unterbunden werden.

Friedenswahrende Ausrichtung

Zwar sei die NATO von ihrer Struktur her ein regionales Verteidigungsbündnis, das den Frieden im europäischen und nordamerikanischen Raum sicherstellen solle, erklärten die Richter. Krisenreaktionseinsätze auf dem Gebiet eines angreifenden Staates seien aber dann von der regionalen Begrenzung des NATO-Vertrags gedeckt, wenn sie "sachlich und zeitlich" mit dem Angriff in Verbindung stehen. Dies sei bei ISAF der Fall.

Der Zweite Senat unter Vorsitz von Vizepräsident Winfried Hassemer betonte, der regionale Bezug der NATO habe zu keiner Zeit militärische Einsätze allein auf das NATO-Gebiet beschränkt. Seit Gründung des Bündnisses seien auch Einsätze auf dem Territorium des Angreifers vorgesehen gewesen.

Aus Sicht der Karlsruher Richter gibt es zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass sich das Verteidigungsbündnis von seiner friedenswahrenden Ausrichtung abgekoppelt habe. Diese Ausrichtung ist laut Grundgesetz unabdingbare Voraussetzung für eine Einordnung Deutschlands in das Bündnis.

Linksfraktion: "Kein Wunder erwartet"

Die Linksfraktion hatte die Kooperation von ISAF mit der US-geführten - und aus ihrer Sicht völkerrechtswidrigen – "Operation Enduring Freedom" (OEF) kritisiert. Das Gericht geht dagegen von einer klaren Trennung aus: "ISAF und die Operation Enduring Freedom haben getrennte Zwecksetzungen, unterschiedliche Rechtsgrundlagen und klar abgegrenzte Verantwortungssphären", argumentierte der Senat. OEF diene der Terrorbekämpfung, ISAF dagegen der Aufrechterhaltung der Sicherheit in Afghanistan. Die Kooperation zwischen den Einsätzen hebe diese Trennung nicht auf, zumal Aufklärungsdaten der Tornado-Flugzeuge nur begrenzt an OEF weitergegeben würden. Laut Bundestagsbeschluss sei dies allein zur Unterstützung und Sicherung von ISAF vorgesehen.

Der Vorsitzende des Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi, sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts trotz Ablehnung seiner Klage auch Vorteile. Natürlich hätte er sich gewünscht, dass die Richter die Flüge der Bundeswehrmaschinen in Afghanistan stoppen würden, sagte Gysi nach der Urteilsverkündung am Dienstag in Karlsruhe. Er habe aber wenig Illusionen gehabt, dass es zu einem derartigen Wunder kommen würde. Gysi begrüßte aber, dass mit der Entscheidung der Verbleib Deutschlands in der NATO ganz klar an den Erhalt ihrer Funktion als Friedensbündnis geknüpft werde. Zudem seien die Richter davon ausgegangen, dass zwischen der UN-gestützten ISAF-Truppe und der US-geführten OEF getrennt werde.

Jung für Verlängerung des Einsatzes

Verteidigungsminister Franz Josef Jung begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das sei eine wichtige Botschaft für die Soldaten im Einsatz, sagte Jung am Dienstag am Rande einer Sicherheitskonferenz. "Die Tornados bieten Schutz für die Bevölkerung und die Soldaten", betonte der Minister.

Gleichzeitig sprach sich der CDU-Abgeordnete im Bundestag für eine Verlängerung des Tornado-Einsatzes in Afghanistan aus. Jung warnte alle Kritiker, die jetzt einen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan fordern. "Das wäre ein großer Fehler", sagte der Minister. Damit wachse die Gefahr des internationalen Terrorismus. Er zeigte sich zuversichtlich, dass der Bundestag im Herbst für eine Verlängerung der Mandate des Antiterroreinsatzes Enduring Freedom, von ISAF und des Tornado-Einsatzes stimmen wird. Zu kritischen Stimmen des Koalitionspartners SPD sagte Jung: "Wir führen eine gemeinsame Diskussion und werden zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen." (stl)