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Vergangenheitsbewältigung in der Slowakei verschoben

2. August 2002

– Drei antikommunistische Gesetze von Präsident Schuster nicht unterzeichnet

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Bratislava, 31.7.2002, RADIO SLOWAKEI, deutsch

Der slowakische Staatspräsident Rudolf Schuster hat drei vom Parlament abgestimmte Gesetze nicht unterzeichnet. Diese Gesetze sollten der Slowakei helfen, sich mit ihrer kommunistischen Vergangenheit auseinander zu setzen.

Das erste Gesetz sollte den Bürgern Zugang zu den Akten ermöglichen, die über sie der frühere kommunistische Geheimdienst StB in den Jahren 1939 bis 1989 geführt hat. Laut diesem Gesetz sollte auch das Institut des Nationalgedächtnisses gegründet werden.

Das zweite Gesetz sollte den ehemaligen StB-Mitarbeitern verbieten, in dem gegenwärtigen slowakischen Geheimdienst SIS zu arbeiten. (...)

Laut Staatspräsident Schuster seien die Gesetze nicht im Einklang mit der Verfassung.

Die Entscheidung Rudolf Schusters, die Gesetze nicht zu unterzeichnen, stieß auf große Unzufriedenheit der Parlamentarier. Einer der Autoren des novellierten Strafgesetzes Frantisek Sebej sagt, der Staatspräsident sollte sich überhaupt nicht dazu äußern, ob die Gesetze im Einklang mit der Verfassung sind oder nicht, denn dies liegt ausschließlich in der Kompetenz des Verfassungsgerichtes.

Der Vizevorsitzende der Christlich-demokratischen Bewegung (KDH) Daniel Lipsic betonte, wenn die Slowakei in eine gemeinsame europäische Zukunft schreiten will, müsse sie der eigenen Vergangenheit einen Spiegel vorhalten können. Die Entscheidung des Staatspräsidenten hat jedoch nach Lipsic Meinung gezeigt, dass es noch immer Menschen gebe, die hohe Staatspositionen vertreten, doch sich selbst in diesem Spiegel nicht sehen wollen. Der Christdemokrat machte somit eine Anspielung auf die kommunistische Vergangenheit des Präsidenten, der selbst Vorsitzender des kommunistischen Slowakischen Nationalrates war.

Die Leiterin der Legislaturabteilung in der Präsidentenkanzlei Maria Dreninova bestreitet aber, dass die Entscheidung Rudolf Schusters seine kommunistische Vergangenheit beeinflusst hätte. Die Zukunft der drei antikommunistischen Gesetze liegt jetzt in den Händen des Parlaments, an das die Gesetze vom Präsidenten zurückverwiesen worden sind. (ykk)