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Verhärtete Positionen um EU-Verfassung

Bernd Riegert, Brüssel8. Dezember 2003

Beim Treffen der EU-Außenminister blieben Fragen zur europäischen Verfassung außen vor - zu festgefahren ist der Disput. Nun muss auf dem Gipfeltreffen der Staatschefs eine Entscheidung getroffen werden.

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Berlusconi: Besser keine EU-Verfassung, als eine schlechteBild: AP

Schon bei der EU-Reform von Nizza was es die umstrittendste Frage: Nach welchen Regeln sollen ab 2009 die Regierungen im EU-Ministerrat Mehrheitsabstimmungen fällen? Auch beim Ringen um die europäische Verfassung haben Deutschland und Italien ihre Positionen, von denen sie nicht abweichen wollen - ihre "roten Linie" - in der Verfassungsdebatte für Europa gezogen: An der doppelten Mehrheit aus Ländern und Bevölkerung bei Abstimmungen im Ministerrat darf nicht gerüttelt werden. Auch Spanien und Polen haben ihre "rote Linie": Sie wollen den Vertrag von Nizza verteidigen, der eine dreifache Mehrheit aus Länderzahl, Bevölkerung und gewichteten Stimmrechten vorsieht.

Da sich die Positionen in der zentralen Frage auch nach monatelangen Verhandlungen in der Regierungskonferenz der EU unversöhnlich gegenüber stehen, werden die Außenminister in Brüssel in ihrer allerletzten Vorbereitungsrunde darüber offiziell gar nicht mehr sprechen. Die Entscheidung bleibt dem EU-Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs am Wochenende Mitte Dezember 2003 vorbehalten.

Ein Scheitern der Regierungskonferenz, die den Text der ersten EU-Verfassung verabschieden sollte, wird nicht mehr ausgeschlossen. Der polnische Außenminister Wlodzimierz Cimoszewicz sagte, Europa gehe nicht unter, wenn man sich erst später einigen könnte. Der italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi hatte deutlich gemacht, dass er die Aufgabe lieber an seinen irischen Nachfolger in der EU-Ratspräsidentschaft abgeben wolle, als einen schlechten Kompromiss auszuhandeln.

Schlechter Kompromiss ab 2004

Ein schlechter Kompromiss - von fast allen Seiten so bezeichnet - tritt am 1. Januar 2004 in Kraft: Der EU-Vertrag, der nach einer ähnlich schwierigen Regierungskonferenz im Jahr 2000 in Nizza zusammen gezimmert wurde. Er räumt kleinen und mittelgroßen Staaten weit mehr Einfluss ein, als dies nach ihrer Bevölkerungszahl angemessen wäre.

Der Entwurf des Verfassungskonvents sieht vor, die Abstimmungsmodi so zu verändern, dass die Macht der kleineren und mittleren Staaten geschwächt würde und Sperrminoritäten schwerer zu organisieren wären. Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien würden größere Macht gewinnen, weil gegen sie praktisch keine Mehrheit mehr zustande käme. Da die EU-Gremien aber bislang bestrebt waren, einvernehmlich zu entscheiden, und Kampfabstimmungen äußerst selten sind, verstehen EU-Diplomaten den Streit der Diplomaten nicht so recht. Die Regeln, über die jetzt zäh gestritten wird, kämen eh nur im Extremfall zur Anwendung.

Streit um EU-Kommission

Umstritten ist auch die künftige Größe der EU-Kommission. Bislang besteht sie aus 20 Kommissaren, wobei die großen Staaten jeweils zwei und die kleinen einen Vertreter in die Verwaltungsspitze entsenden. Der Verfassungsentwurf sieht eine Verkleinerung auf 15 Kommissare vor, was von der großen Mehrheit der kleinen Staaten abgelehnt wird. Sie beharren auf der Formel: Ein Kommissar mit Stimmrecht pro Land.

Inwieweit die roten Linien, die Deutschland, Polen, Spanien, Italien und andere vor dem entscheidenden Gipfel nun tatsächlich unverrückbar sind oder zum psychologischen Verhandlungspoker gehören, ist schwer einzuschätzen. Bundeskanzler Gerhard Schröder und der französische Staatspräsident Jacques Chirac wollen am Dienstag (9.12.) ihre Verhandlungstaktik in Paris noch einmal eng abstimmen.

Nur bei der Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind die Außenminister einer Lösung nahe: In der Verfassung soll eine dauernde strukturierte Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen von Staaten festgelegt werden, die dies wünschen. Die NATO soll aber das hauptsächliche Militärbündnis bleiben. Die Beistandspflicht im Angriffsfall soll auf Drängen der neutralen Staaten, von Finnland, Österreich, Irland und Schweden von einer Pflicht in eine Möglichkeit herabgestuft werden. Eine Mehrheit der Länder ist sich wohl auch darüber einig, dem Europäischen Parlament nicht so weitgehende Haushaltsrechte einzuräumen, wie das der Entwurf des Konvents vorsieht.