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Vernünftige Lösung

Karl Zawadzky17. Dezember 2002

Die von der Bundesregierung geplante pauschale Zinsbesteuerung könnte ein Erfolg auf der ganzen Linie werden, meint Karl Zawadsky in seinem Kommentar.

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Der Staat braucht Geld; die Bürger wollen weder mit neuen Steuern noch mit Steuererhöhungen überzogen werden. Die Ebbe in den öffentlichen Kassen macht die Regierenden erfinderisch. Denn Geld ist vorhanden. Experten aus dem Bankgewerbe gehen davon aus, dass Deutsche zwischen 200 und 300 Milliarden Euro ins Ausland transferiert haben - Geld, das in Luxemburg, in der Schweiz, in Liechtenstein oder Österreich Zinsen bringt, die dem heimischen Fiskus verheimlicht werden. Viele Steuerflüchtige haben aber nicht nur Geld im Ausland, sondern auch eine gehörige Portion Angst, dass im Zuge der Bemühungen der EU-Finanzminister die Sache auffliegt und sie dann ein Fall nicht nur für das Finanzamt, sondern auch für den Staatsanwalt werden. Denn es ist bei Strafe verboten, Zinseinnahmen, wenn sie den Sparerfreibetrag übersteigen, dem Fiskus zu verheimlichen.

Gelöste Probleme

Mit dem Plan von Bundeskanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Hans Eichel lassen sich gleich mehrere Probleme einer vernünftigen Lösung zuführen. Steuerflüchtlingen wird eine Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit gebaut. Und: Der Staat kann auf zusätzliche Einnahmen in beträchtlicher Milliardenhöhe hoffen. Wenn nämlich tatsächlich rund 100 Milliarden Euro nach Deutschland zurückfließen, wovon Bundeskanzler Schröder ausgeht, ergibt sich für die öffentlichen Haushalte ein warmer Regen. Denn die Rückkehr des Geldes in die Legalität gibt es nicht zum Nulltarif. Voraussetzung ist eine strafbefreiende Selbstanzeige beim Finanzamt. Wird die bis Ende kommenden Jahres erstattet, muss 25 Prozent das Kapitals beim Fiskus abgeliefert werden, bis Mitte 2004 35 Prozent. Danach ist dieser Weg versperrt. Die Erfahrungen in Österreich und Italien zeigen, dass vielen Steuerflüchtlingen dieser Preis nicht zu hoch ist.

Für den Rücktransfer von Fluchtkapital spricht darüber hinaus die geplante Neuregelung der Zinsbesteuerung. Während derzeit für Zinseinkünfte eine Abschlagsteuer von 30 Prozent gilt, also quasi eine Abschlagzahlung auf die Einkommensteuer, soll vom Jahreswechsel an nach dem Beispiel anderer EU-Länder eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent eingeführt werden. Das heißt: Der Staat gibt sich bei Zinseinkünften mit 25 Prozent zufrieden, auch wenn der persönliche Steuersatz deutlich höher ist. Mehr noch: Ist bei Geringverdienern der persönliche Steuersatz niedriger, dann kommt dieser Steuersatz zur Anwendung und es gibt eine Rückzahlung vom Finanzamt. Der Umstieg von der Abschlagsteuer auf die Abgeltungssteuer macht gerade für Großverdiener den Rücktransfer von Fluchtkapital hoch attraktiv.

Dumme und Ehrliche

Diese Rückkehr von Fluchtgeld in die Legalität wird auch deswegen so attraktiv, weil sich bei den Verhandlungen der Finanzminister der EU und der Schweiz über eine einheitliche Behandlung von Zinseinkünften ein System von Kontrollmitteilungen abzeichnet. Das Bankgeheimnis, das schon bislang bei Verdacht auf Geldwäsche ausdrücklich nicht gilt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch für Zinseinkünfte nicht mehr lange gelten - und zwar nicht nur für Zinseinnahmen im jeweiligen Heimatland, sondern ebenso in anderen EU-Ländern und in der Schweiz. Das heißt: Der Ehrliche wird nicht länger der Dumme sein, sondern der Dumme wird derjenige sein, der meint, er könne dem Fiskus weiterhin seine Zinseinnahmen verheimlichen.

Erträge aus Geldanlagen sind Einkünfte und müssen versteuert werden. Künftig wird es weniger attraktiv sein, sich der Steuerpflicht zu entziehen. Mit einer pauschalen Nachversteuerung wird Steuerflüchtlingen die Rückkehr ihres Geldes in die Legalität ermöglicht. Wenn der Plan des Bundeskanzlers und des Bundesfinanzministers aufgeht, ist das nicht nur für bisherige Steuerflüchtlinge und für den Staat ein lohnendes Geschäft, sondern auch für die deutsche Volkswirtschaft. Es käme nämlich in großem Umfang Kapital ins Land zurück; der klammheimliche Transfer von Geld ins Ausland wäre nicht mehr attraktiv - und überdies käme der Staat zu höheren Einnahmen. Bei Schröders und Eichels Vorhaben handelt es sich um den seltenen Fall, wo niemand von einer Änderung des Steuerrechts Nachteile erfährt, sondern der Staat und viele Bürger Vorteile haben.