Versicherer wollen Angehörige von Flutopfern kulant behandeln
3. Januar 2005Bei der Auszahlung von Lebensversicherungen an die Angehörigen der Flutopfer wollen die meisten Versicherungsunternehmen nach Informationen des "Tagesspiegels" kulant und unbürokratisch vorgehen. So will der Marktführer, die Allianz Lebensversicherung, die Versicherungssumme schon dann auszahlen, wenn der Versicherte auf einer offiziellen Liste des Auswärtigen Amtes, des Bundeskriminalamtes oder der Landeskriminalämter als vermisst geführt werde, sagte eine Sprecherin der Allianz Leben dem Blatt (Dienstagausgabe). Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) würden die Unternehmen zwar unterschiedlich vorgehen, "viele werden aber kulant verfahren", sagte ein Verbandssprecher. Wenn ein Versicherter vermisst werde, zahlten die Lebensversicherer normalerweise erst dann, wenn er nach dem Verschollenheitsgesetz für tot erklärt wird.