1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Versicherungskarte schützt Urlaubskasse

André Moeller4. Juni 2004

Die "Europäische Krankenversicherungskarte" soll europäischen Bürgern in EU-Staaten Arztbesuche ohne lästigen Papierkrieg ermöglichen. Auch das Risiko überhöhter Privatabrechnungen durch die Ärzte soll reduziert werden.

https://p.dw.com/p/58LY
Ein Arztbesuch im Ausland sorgt oft für böse ÜberraschungenBild: Bilderbox


Von den zahllosen Möglichkeiten, im Urlaub zu erkranken, kann Sascha Kowohl einiges berichten. Auf dem Schreibtisch des AOK-Geschäftsstellenleiters häufen sich während und nach der Reisezeit die Anträge, in denen heimgekehrte Urlauber um die Erstattung ihrer Arztrechnung bitten. "...ich beantrage die Erstattung meiner Arztkosten, da ich beim Tauchen von einem Giftfisch gebissen worden bin," heißt es da zum Beispiel.

Ob nun durch den giftigen Fisch oder den Sonnenstich nach dem Strandspaziergang - Verletzungen oder Erkrankungen im Urlaub konnten diesen nicht nur vermiesen, sie konnten ihn auch richtig teuer machen. Denn die Auslandskrankenscheine, die bisher für Reisen innerhalb Europas von den deutschen Krankenkassen ausgestellt wurden, hat längst nicht jeder Arzt akzeptiert. In diesen Fällen mussten kranke Urlauber viel Geld vorstrecken - und bekamen daheim oft nicht alles von der Kasse zurückerstattet.

Neue Versicherungskarte gilt europaweit

Das soll sich nun ändern. Künftig ist es nicht mehr erforderlich, vor jeder Auslandreise das Formular mit dem bürokratischen Namen E 111 anzufordern. Der bisherige EU-Auslandskrankenschein wurde im Juni 2004 durch eine EU-weit geltende Krankenversicherungskarte ersetzt.

Anspruch auf die neue Versicherungskarte hat theoretisch jeder, der in dem sozialen Sicherungssystem eines beliebigen EU-Landes versichert ist und Anspruch auf medizinische Behandlung in diesem Land hat. Mit dieser Karte soll es zukünftig möglich sein, im europäischen Ausland jeden beliebigen Arzt mit Kassenzulassung aufzusuchen. Abgerechnet wird durch den Arzt direkt bei den zuständigen Krankenkassen.

Risiko überhöhter Privatrechnungen sinkt

Für AOK-Geschäftsstellenleiter Kowohl liegen die Vorteile der neuen Karte auf der Hand: "Bisher mussten erkrankte Urlauber, bevor sie zum Arzt gingen, bei der Krankenkasse am Urlaubsort den Auslandskrankenschein gegen einen Berechtigungsschein eintauschen - zumindest wenn er das Risiko einer überhöhten Privatrechnung umgehen wollte." Ab dem 1. Juli bleibt den Besitzern der europäischen Versichertenkarte dieses mühsame Prozedere erspart. Die Karte enthält nämlich alle Daten, die der Arzt zur Abrechnung benötigt.

Wichtig dabei sei es jedoch, dass die neue Versicherungskarte nur für eine unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung gelte, warnt Kowohl. Das sei zum Beispiel der Fall bei einem gebrochenen Bein oder einem kranken Zahn. Die Karte gelte jedoch nicht für Personen, die sich aus bestimmten Gründen für eine Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat entscheiden. Solche Behandlungen sind zwar theoretisch möglich, sie können aber wie bisher nur nach Zustimmung der entsprechenden Krankenkasse erfolgen.