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Verstoß gegen das Hafenrecht

26. Juni 2003

- Polnische Behörden verhängen Geldstrafe gegen Kapitän der "Schwimmenden Praxis für Schwangerschaftsabbrüche"

https://p.dw.com/p/3mnY

Warschau, 26.6.2003, RZECZPOSPOLITA, poln.

Der Kapitän des Schiffes "Langenort" (das als Schwimmende Praxis für Schwangerschaftsabbrüche bezeichnet wird) wird wegen des illegalen Einlaufens in den Hafen von Wladyslawowo rund 12 000 Zloty (etwa 3 000 Euro) Bußgeld zahlen müssen. (...)

"Der weibliche Kapitän des Schiffes ‚Langenort‘ hat gegen das Hafenrecht verstoßen und aus diesem Grunde wird er mit einer Geldbuße bestraft. Innerhalb der nächsten 14 Tage kann gegen diesen Bescheid Einspruch eingelegt werden. Die Strafe ist jedoch sofort zu bezahlen", sagt Kazimierz Undro, der Hafendirektor von Wladyslawowo.

Die Aktivistinnen der holländischen Feministinnen-Organisation "Frauen auf Wellen" erklärten, dass das Schiff aufgrund eines Motorsschadens gezwungen war, in den Hafen von Wladyslawowo einzulaufen. Die Hafenbehörden seien jedoch zu dem Schluss gekommen, dass zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit bestanden habe, das Funkgerät zu benutzen, um sie zu verständigen.

Das Schiff darf bis zur Zahlung der Bußgelder den Hafen in Wladyslawowo nicht verlassen. (...) Die Feministinnen haben am Mittwoch (25.6) ein Transparent an der Bordwand des Schiffes aufgehängt: "Jede Frau hat das Recht auf legalen Schwangerschaftsabbruch". Das Schiff wurde außerdem für Besucher geöffnet.

Der Container für Schwangerschaftsabbrüche besteht aus zwei Räumen: einem Sprech- und einem Behandlungszimmer: "Das ist eine kleine mobile Klinik, die alles beinhaltet", erklärte eine der Feministinnen.

Die von den Zollbehörden beschlagnahmten Medikamente, darunter auch die in Polen verbotenen französischen Pillen RU 486, die eine frühe Fehlgeburt verursachen, werden in einem anderen Raum gelagert, der durch die Zollbeamten plombiert wurde. (Sta)