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Verwirrung über Facebook-Profil von Andreas L.

Marcus Lütticke27. März 2015

Auch Andreas L., der Co-Pilot von Flug 4U9525, hatte ein Facebook-Profil. Die Art und Weise, wie Medien, Nutzer und auch Facebook damit umgehen, wirft viele Fragen auf.

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Andreas Lubitz Germanwings Pilot NEU
Bild: picture alliance/AP Photo

Ein Foto geht um die Welt. Es zeigt einen jungen Mann sitzend vor der Golden-Gate-Brücke in San Francisco. Ein typischer Urlaubs-Schnappschuss. Die Aufnahme stammt vom privaten Facebook-Account von Andreas L. Und das, obwohl die Seite frühzeitig aus dem Netz genommen wurde. Doch: Nach der Deaktivierung eines Profils ist es nicht vollständig aus dem Netz verschwunden. Dienste wie "Google Cache" archivieren Screenshots von Internetseiten. Vermutlich waren diese archivierten Screenshots auch die Quelle der Fotos von Andreas L., die von Nutzern und Medien verbreitet wurden.

Von wem das Profil nach dem Absturz der Germanwings-Maschine deaktiviert wurde, darüber kann nur spekuliert werden. Facebook wollte auf DW-Anfrage dazu keine Angaben machen. Man werde sich zu dem tragischen Fall generell nicht äußern, so das Unternehmen. Sascha Adamek hat sich als Journalist und Buchautor ausführlich mit Facebook auseinandergesetzt. Seine Theorie: "Ich gehe davon aus, dass die deutschen Behörden, sobald sie Kenntnis von dem Namen des Co-Piloten hatten, bei Facebook eine Deaktivierung des Profils beantragt haben. Bei Behördenanfragen reagiert Facebook in der Regel sehr schnell."

"Remembering Andreas Lubitz" (Screenshot)
Bild: Facebook

Plötzlich wieder aufgetaucht

Kurze Zeit später geschah dann etwas Seltsames. Das Facebook-Profil von Andreas L. wurde wieder online gestellt - aber als so genannte Gedenkseite. Ob es sich dabei um die Originalseite handelte ist nicht eindeutig zu klären, aber sehr wahrscheinlich. Denn auf der Seite waren Postings zu lesen, die bereits älteren Datums waren.

Ein möglicher Grund für die Wiederkehr der Seite: Facebook bietet an, Profile in Gedenkseiten für Verstorbene umzuwandeln. "Wenn jemand verstorben ist, können wir das Konto dieser Person in den Gedenkzustand versetzen, wenn ein Familienmitglied oder ein Freund einen Antrag einreicht2, schreibt Facebook zum "Antrag auf Herstellung des Gedenkzustands". Für diesen Online-Antrag muss über ein Suchfeld das Profil des Verstorbenen aufgerufen werden und dann ein Todesdatum eingegeben werden. Ein Todesnachweis kann optional hinzugefügt werden - ist aber kein Muss. Inzwischen ist aber auch diese Gedenkseite über Andreas L. nicht mehr abrufbar.

"Diese Seite ist leider nicht verfügbar" (Screenshot)
Bild: Facebook

Seit Einführung dieser Möglichkeit vor einigen Jahren sind zahlreiche Gedenkseiten bei Facebook entstanden. An den Worten "In Erinnerung an" vor dem Nutzernamen sollen sie zu erkennen sein, so das Unternehmen. Doch was davon echte Seiten sind und was nicht - für den Nutzer ist das kaum nachzuvollziehen.

Ähnlich unübersichtlich verhält es sich mit weiteren Facebook-Profilen, die binnen kürzester Zeit unter dem Namen von Andreas L. entstanden sind. In der Regel sind dies so genannte Gruppen-Seiten, wie sie etwa Musik-Fans von ihren Idolen anlegen. Diese Seiten zu Andreas L. sind in großer Zahl weiterhin abrufbar. Facebook scheint dagegen auch nicht vorzugehen. Man verweist lediglich darauf, dass es nicht erlaubt sei, Profile von Personen unter falschem Namen anzulegen. Möglich ist es dennoch. Das bestätigt auch Autor Sascha Adamek aus eigener Erfahrung. Ob diese nun als "Gruppen" oder "Personen" angelegt werden – auf viele Nutzer wirken sie sehr verstörend.

Falsches Bild im TV

Die schwer einzuordnenden Informationen aus Sozialen Netzwerken führten im Fall von Andreas L. sogar dazu, dass ein völlig falsches Foto verbreitet wurde. Öffentlich-rechtliche Sender etwa zeigten ein verpixeltes Bild, auf dem vermeintlich Andreas L. vor einem Bergpanorama zu sehen sein soll. Tatsächlich soll es sich jedoch um eine Aufnahme von einer völlig anderen Person handeln: Andreas G., der mit Andreas L. nichts zu tun hat. Dieser meldete sich bei einer Schweizer Zeitung. Später entschuldigten sich die Sender für diesen gravierenden Fehler.

Der Fall von Andreas L. zeigt, dass Medien, Nutzer und auch soziale Netzwerke selbst mit Ereignissen wie dem Absturz der Germanwings-Maschine gleichermaßen überfordert scheinen. Die Diskussion über den richtigen Umgang mit solchen Profildaten hat gerade erst begonnen.