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Vetorecht bei Verkauf von Rüstungsfirmen

27. August 2003
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Die Regierung wird ihr geplantes Vetorecht bei Verkäufen deutscher Rüstungsfirmen an ausländische Investoren nach Informationen der Financial Times Deutschland auf Unternehmen beschränken, die im engeren Sinne der Rüstungsindustrie zuzuordnen sind. Damit habe Wirtschaftsminister Wolfgang Clement seine Position zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes durchgesetzt, berichtet das Blatt unter Berufung auf Informationen aus dem Wirtschaftsministerium. Verteidigungs- und Außenministerium hatten nach Angaben der Zeitung dagegen verlangt, einen Genehmigungsvorbehalt der Regierung auch für alle Verkäufe von Unternehmen einzuführen, die der Rüstungsbranche nur Teile zuliefern.