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Viel zu tun gegen Rechts

Naima el Moussaoui20. Oktober 2012

Mehr als 100 Rechtsextremisten sind laut dem Bundeskriminalamt untergetaucht und werden mit Haftbefehl gesucht. Bundesinnenminister Friedrich rechnet aber nicht damit, dass es darunter Nachahmer der Terrorzelle NSU gebe.

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Ein Wahlplakat der NPD leuchtet zwischen Springerstiefeln hervor.
Bild: picture-alliance/dpa

Im rechtsextremistischen Milieu seien die Übergänge von Gewalttaten zu terroristischen Strömungen möglicherweise fließend, sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich der "Welt am Sonntag". "Und dagegen müssen wir uns wappnen." Zugleich jedoch könne er sich nicht vorstellen, dass es Trittbrettfahrer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) geben werde: "Nachahmer, die wahllos Leute erschießen und davon nichts verlautbaren, erwarte ich nicht." Dem NSU wird vorgeworfen, in den Jahren 2000 bis 2006 zehn Menschen ermordet zu haben.

Der Bundesinnenminister geht davon aus, dass es im Falle eines Verbotsverfahrens gegen die rechtsextreme NPD vor dem Verfassungsgericht erneut Streit um die V-Leute des Verfassungsschutzes geben wird. Mehr als 1000 Seiten Beweismaterial für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD müssten in den nächsten Wochen ausgewertet werden. Das Material stamme dieses Mal nicht von den V-Leuten, sondern aus öffentlich zugänglichen Quellen. Dennoch geht der Minister davon aus, dass die NPD im Falle eines Verfahrens das Gegenteil behaupten wird, um die Beweislast zu schmälern.

Gefährliche Neonazis - die rechte Szene rüstet auf

Es ginge daher - auch den Bundesländern - nicht um einen Verbotsantrag um jeden Preis. Um die Partei zu verbieten, müsse bewiesen werden, dass sie eine "kämpferisch-aggressive Grundhaltung" gegen den Staat habe, so der CSU-Politiker. 2003 war das erste Verfahren daran gescheitert, dass nach Auffassung des Verfassungsgerichts zu viele V-Leute in den Führungsebenen der NPD tätig waren.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) stellt die neue Rechtsextremismusdatei vor
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hält die neue Rechtsextremismusdatei für wirksamBild: Reuters

Ermittlungsfehler in Köln

Ein besonders groteskes Beispiel für die mangelhafte Zusammenarbeit zwischen der Polizei und dem Verfassungsschutz schilderte der Unions-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Clemens Binninger: Nach dem Nagelbombenanschlag in Köln im Jahre 2004 habe die Polizei ein Überwachungsvideo nicht an an den Verfassungsschutz weitergegeben. Die Verfassungsschützer mussten sich das Video auf der Homepage der Polizei das Video anschauen. "Sie haben das Video dann immer wieder angeklickt, um möglicherweise jemanden zu erkennen", sagte Binninger dem "Kölner-Stadtanzeiger".

Auf diese Weise gerieten Verfassungsschützer selbst in den Verdacht der Polizei. Denn um den Tätern auf die Spur zu kommen, überwachte die Polizei ihre Homepage. Sie ging davon aus, dass derjenige, der sich das Video am häufigsten ansah, mit der Tat zu tun haben könnte. Es sei eine "der tragenden Fehlentscheidungen" gewesen, urteilte Binninger, dass die Polizei und der Verfassungsschutz nicht zusammengearbeitet hätten. Es sei nicht nachvollziehbar, dass bei der Mordserie nicht in Richtung Rechtsextremismus ermittelt worden sei. Für den Bombenanschlag in Köln wird der NSU verantwortlich gemacht.

nem/wl/kis (dpa, dapd)