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Deutsch ins Grundgesetz

Peter Stützle2. Dezember 2008

Der CDU-Parteitag hat überraschend und gegen die eigene Parteiführung beschlossen, Deutsch als Landessprache im Grundgesetz festzuschreiben. Damit lassen sich vielleicht auch Wahlen gewinnen, meint Peter Stützle.

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Bild: DW

Dass in Deutschland deutsch gesprochen wird, war früher so selbstverständlich, dass es keiner weiteren Erwähnung bedurfte. Doch das ist es immer weniger. Gleich zu Beginn des Parteitags in Stuttgart wies Oberbürgermeister Wolfgang Schuster in seinem Grußwort darauf hin, dass bereits die Hälfte der Kinder in seiner Stadt einen Migrationshintergrund hat, also Kind oder Enkelkind von Zuwanderern ist.

Und es gab bereits – beispielsweise auf Parteitagen der Grünen – die Forderung, Zuwanderersprachen wie Türkisch als Amts- und Gerichtssprache in Deutschland zuzulassen. Verwiesen wird dabei zuweilen auf Regelungen für die alteingesessenen Minderheitenvölker in Deutschland, die Dänen und Friesen im Norden sowie die Sorben im Osten, deren Sprachen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz stehen.

Anlass: Der Wahlkampf im Saarland

Peter Stützle (Quelle: DW)

Wie sehr die Aussicht, dass Türkisch zur zweiten Amtssprache in Deutschland werden könnte, die Menschen umtreibt, das hat die Parteiführung der Christdemokraten bisher offensichtlich unterschätzt. Der Ministerpräsident des kleinen Saarlandes, der im nächsten Jahr um seine Wiederwahl kämpfen muss, hat da offenbar das Ohr näher am Volke. Sein Landesverband Saar stellte den Antrag, die CDU möge sich für die Verankerung der deutschen Sprache in der Verfassung einsetzen.

Die Parteiführung, vertreten durch CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla, wollte mit dem Antrag so verfahren, wie dies mit vielen Anträgen auf Parteitagen geschieht: Er sollte an die Bundestagsfraktion der CDU/CSU überwiesen werden, die das Anliegen in ihrer Arbeit berücksichtigen solle. Dann, so Pofalla, könnte dieser Verfassungszusatz zu gegebener Zeit zusammen mit anderen anstehenden Verfassungsänderungen behandelt werden.

Zweidrittel-Mehrheit nötig

Doch der saarländische Ministerpräsident Peter Müller ließ nicht locker. Die CDU müsse sich klar dazu bekennen, "was den Staat ausmacht", insistierte er und dazu gehöre neben der Flagge auch die Sprache. Eine breite Mehrheit folgte Müller, die Forderung aus dem Saarland ist jetzt offizielle Politik der CDU Deutschlands.

In Artikel 22 des Grundgesetzes, der Berlin als Hauptstadt Deutschlands und Schwarz-Rot-Gold als seine Flagge festschreibt, soll nun ein dritter Absatz aufgenommen werden: "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch." Umgesetzt wird diese Forderung sicher nicht heute oder morgen. Eine Verfassungsänderung bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat, der Länderkammer. Eine solche Mehrheit ist nicht in Sicht, sie würde derzeit die Zustimmung der Sozialdemokraten erfordern.

Mehr Deutsch in der EU

Dennoch ist der Parteitagsbeschluss ein Signal. Er geht einher mit der Forderung, der deutschen Sprache innerhalb der Europäischen Union mehr Gewicht zu verleihen. Zumindest viele Konservative sehen die Sprache Goethes auf dem Rückzug, und sie kämpfen gegen diese Entwicklung an. Gut möglich, dass das ein Thema ist, mit dem man Mehrheiten in Deutschland gewinnen kann – oder, wenn man es verkennt, verlieren.

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