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Outing der Steuerbetrüger

Udo Bauer23. April 2013

Das gescheiterte Steuerabkommen der Bundesregierung wäre für viele Inhaber von Schwarzgeldkonten in der Schweiz erste Wahl gewesen: anonym und straffrei. Jetzt drohen sie aufzufliegen und zeigen sich selbst an.

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SPD, Grüne und Linke starten einen neuen Anlauf für eine schärfere Gangart im Umgang mit Steuerbetrügern. Nach der Affäre um Bayern-Präsident Uli Hoeneß wollen Sozialdemokraten und Grüne die Hürden für strafbefreiende Selbstanzeigen reuiger Steuerbetrüger weiter erhöhen. Sie ermöglicht Schwarzgeld-Anlegern bei voller Aufklärung und Nachzahlungen bisher Straffreiheit. Die Linke fordert eine komplette Abschaffung des Privilegs. Union und FDP sprachen sich am Dienstag in Berlin für den Fortbestand der geltenden Regeln aus. Sie verwiesen darauf, dass die schwarz-gelbe Koalition die Vorgaben bereits im Jahr 2011 verschärft habe.

Nach Ansicht von SPD-Chef Sigmar Gabriel sollte eine strafbefreiende Selbstanzeige auf Bagatelldelikte begrenzt und das Privileg deutlich eingeengt werden. Eine sofortige und komplette Abschaffung schloss Gabriel aus. "Trotzdem muss es die Möglichkeit geben für Menschen, die einmalig eine Steuerstraftat begangen haben, auch wieder rauszukommen und nicht jedes Jahr erneut in der Falle zu bleiben." Jeder sollte in den nächsten ein, zwei Jahren die Chance haben, sich zu offenbaren. Wichtiger sei, Konten vor dem Fiskus offenzulegen und das Steuergeheimnis fallen zu lassen.

Bleibt die Straffreiheit?

Auch SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück verteidigte das Prinzip der Straffreiheit bei einer Selbstanzeige wegen Steuerbetrugs. "Ich bin dafür, dass das Recht auf Selbstanzeige bleibt", sagte er. SPD-Fraktionsvize Joachim Poß nannte die Selbstanzeige im Sender N24 hingegen ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert. Nach der Bundestagswahl müsse mit den Ländern geklärt werden, ob dies noch in einen modernen Instrumentenkasten passe und ob es nicht das Gerechtigkeitsempfinden verletze.

Grünen-Spitzenkandidat Jürgen Trittin sprach sich gegen Straffreiheit bei schweren Betrugsfällen aus. Die bestehende Regelung möge passend sein für Bagatelldelikte, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Anders sei dies bei der Hinterziehung von mehr als einer Million Euro. Hier sollte eine Strafbefreiung durch Selbstanzeige nicht mehr wirken.

ml/SC (dpa, rtr)