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Vom Computer ins Gefängnis:<br> Cyberdissident Zouhair Yahyaoui

Andreas Noll24. Juni 2003

Mit einer Auszeichnung ehrt "Reporter ohne Grenzen" Journalisten, die im Internet für die Meinungsfreiheit kämpfen. 2003 geht der Preis an den Tunesier Zouhair Yahyaoui - eine Online-Umfrage brachte ihn ins Gefängnis.

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Zouhair Yahyaoui auf seiner Website

Zouhair Yahyaoui hat einen Sinn für Satire und ein Gespür für mächtige Gegner. 2002 rief der Gründer des populären Internetmagazins "TuneZine.com" seine Leser in einer Umfrage auf, abzustimmen, ob sein Heimatland Tunesien "eine Republik, ein Königreich, ein Zoo oder doch nur ein Gefängnis" sei. Noch bevor erste Ergebnisse auf TuneZine.com veröffentlicht werden konnten, verhafteten ihn Zivilpolizisten an seinem Arbeitsplatz, einem Internetcafé in Tunis. Das war am 4. Juni. Seit diesem Tag büßt Yahyaoui für seine Regimekritik in Borj El Amri, einem Gefängnis in der Nähe von Tunis, und ist der Willkür der Behörden ausgeliefert.

Seite nicht aktualisiert

Nach seiner Verhaftung fuhren die Beamten zunächst mit ihm nach Hause, durchsuchten die Wohnung und beschlagnahmten seinen Computer. In den ersten Tagen nach der Festnahme wurden noch nicht einmal die nächsten Angehörigen über den Verbleib des 35-Jährigen informiert. Viele Fans seiner Website bemerkten das Verschwinden des Cyberdissidenten erst, nachdem das Angebot mehrere Tage lang nicht aktualisiert worden war.

Bis zu diesem Zeitpunkt galt das mit viel Aufwand gestaltete Webmagazin als wichtige Informationsquelle für unabhängige Nachrichten aus Tunesien. Einer breiten Bevölkerung bekannt wurde "TuneZine.com", als es als erstes den offenen Brief des Richters Mokhtar Yahyaoui an Staatspräsident Ben Ali veröffentlichte, in dem dieser die totale Abhängigkeit der tunesischen Justiz anprangerte.

Die Behörden folterten für ein Passwort

Von dem Druck der Behörden, den Yahyaoui bereits wenige Wochen nach dem Start seines Internetprojektes zu spüren bekam, ließ sich der Journalist nicht einschüchtern. Auch in der Untersuchungshaft weigerte er sich zunächst beharrlich, den Ermittlern das Zugangs-Passwort für "TuneZine.com" zu nennen. Nach Informationen von "Reporter ohne Grenzen" erhielten die Ermittler erst mit Foltermethoden die gewünschten Informationen: Yahyaoui wurde mit Seilen an den Armen an der Decke aufgehängt, so dass seine Füße kaum den Boden erreichen konnten.

28 Monate Gefägnis

Am 11. Juli 2002 wurde der Untersuchungshäftling von einem Berufungsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen "Verbreitung falscher Nachrichten, Diebstahl und unrechtmäßiger Benutzung von Kommunikationsmitteln" verurteilt. Seine Anwälte konnten Yahyaoui weder im Gefängnis besuchen, noch erhielten sie Einsicht in das Ermittlungsdossier. Insgesamt dreimal ist Yahyaoui bislang in den Hungerstreik getreten, um gegen die unerträglichen Haftbedingungen zu protestieren. Bislang ohne Erfolg. Nach Informationen von "Reporter ohne Grenzen" wird er weiterhin im Gefägnis misshandelt.

Öffentlicher Druck

Der Generalsekretär der Menschenrechtsorganisation, Robert Ménard, hat unlängst in einem Appell die sofortige und bedingungslose Freilassung gefordert. Der öffentliche Druck auf den tunesischen Präsidenten soll auch durch eine weitere Entscheidung verstärkt werden: Yahyaoui, der im Netz unter seinem Pseudonym "Ettounsi" (Tunesier auf
Arabisch) veröffentlichte, ist der diesjährige Preisträger der
Internetauszeichnung von "Reporter ohne Grenzen". Mit der Auszeichnung soll sein Mut gewürdigt werden, für die Meinungsfreiheit zu kämpfen.

Die Verlobte Yahyaouis, die Journalistin Sophie Piekarec, wird den Preis in Paris an seiner Stelle entgegengenommen. Die Französin hat ebenfalls für das im Juli 2001 gegründete "TuneZine.com" gearbeitet und seit einem Jahr auch die Betreuung der Seite übernommen. Dort finden sich die neuesten Informationen zu Yahyaouis Haftbedingungen und die Kampgane von Journalisten und Menschenrechtlern aus aller Welt für seine Freilassung. Sollten ihre Bemühungen Früchte tragen, werden die Leser vermutlich auch erfahren, ob Tunesien "eine Republik, ein Zoo, ein Königreich oder doch für ein Gefängnis" ist.