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Der DNS auf der Spur

4. April 2009

Was in Deutschland noch verboten ist, wird in den Niederlanden schon praktiziert: Forscher versuchen, von der DNS auf äußerliche Merkmale zu schließen - um der Polizei bei der Verbrechensbekämpfung zu helfen.

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Grafik eines DNS-Moleküls (Grafik: AP)
In der DNS ist die Erbinformation enthaltenBild: AP

Im Labor der medizinischen Fakultät der Erasmus-Universität in Rotterdam stehen Professor Manfred Kayser und sein Student Arwin. Sie suchen im Erbgut nach Stellen, die auf äußerliche Merkmale hinweisen. "Marker" werden diese Stellen genannt und können auf die Augenfarbe, das Lebensalter, die Haar- oder Hautfarbe und auf die geographische Herkunft eines Menschen hinweisen. Ihre Forschung hat ein konkretes Ziel: Sie wollen der Polizei so bei der Verbrechensbekämpfung helfen.

Aus dem Erbgut lesen

Zwei rothaarige Frauen (Foto: DW-TV)
Vom Erbgut auf rote Haare zu schließen, ist bereits mit 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit möglichBild: DW-TV

"Ich kenne kein Institut auf der Welt, das so eine Art von anwendungsorientierter Grundlagenforschung macht, wie dies hier der Fall ist. Das hat mich letztlich auch gereizt, nach Rotterdam zu gehen und diese Abteilung aufzubauen", sagt Kayser, der aus Berlin stammt. Das Justizministerium, das seine Forschungen zu einem großen Teil finanziert, erwartet konkrete Ergebnisse.

Zurzeit beschäftigt sich der 41-Jährige Kayser, der seit 2004 das Institut für forensische Molekularbiologie leitet, hauptsächlich mit Haarfarben. Bislang lässt sich zwar lediglich rotes Haar genetisch bestimmen, aber Kayser sucht in den Chromosomen auch "Marker" für braun und blond. Ergebnisse erwartet er noch in diesem Jahr.

Für die Augenfarbe liegen solche Ergebnisse bereits vor: Im März 2009 konnten Kayser und sein 15-köpfiges Team einen speziellen Test präsentieren. Mit 90-prozentiger Sicherheit kann man damit aus dem Erbmaterial schließen, ob ein Verdächtiger blaue oder braune Augen hat. "Das geht nicht so gut bei nicht-blauen und nicht-braunen Augenfarben, da arbeiten wir noch dran", schränkt Kayser ein. Bei den Farben grau, grün und hellbraun erreichten sie maximal eine 75-prozentiger Wahrscheinlichkeit.

Von der Theorie in die Praxis

In Deutschland sind DNS-Untersuchungen dieser Art aus Datenschutzgründen verboten. Bis 2003 galt das auch für die Niederlande - doch dann lockerte die Regierung die Gesetzgebung.

Auslöser war der Mord an einer 16-jährigen Schülerin. Der Verdacht fiel damals auf die asiatischen Bewohner eines Asylbewerberheims. Doch eine DNS-Analyse - die zu diesem Zeitpunkt eigentlich noch gar nicht erlaubt war - zeigte, dass der Mörder mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Westeuropäer war. Nach diesem Schlüsselfall hätten die pragmatischen Niederländer ihr Gesetz einfach der Praxis angepasst, sagt Kayser.

Ist die Forschung in der Praxis eine Hilfe?

Ein Spurensicherer bei der Arbeit (Foto: AP)
Die Ergebnisse der Forschungen sollen in der Praxis helfenBild: AP

Kritiker behaupten immer wieder, die neuen Methoden würden der Polizei nicht weiterhelfen. Man könne schließlich die Haare färben und mit Kontaktlinsen die Augenfarbe ändern. Kayser kontert mit dem Fingerabdruck: Obwohl man seit 100 Jahren wisse, dass die Polizei damit arbeite, trügen viele Verbrecher keine Handschuhe.

Auch die geographische Herkunft könne der Polizei dabei helfen, einen Täter zu finden. Ob jemand aus Asien oder Europa kommt, ist schon lange aus den Genen ablesbar. Doch im Jahr 2008 haben die Rotterdamer Forscher "Marker" entdeckt, mit denen sich bestimmen lässt, ob eine Person aus Nord-, Süd-, West- oder Osteuropa stammt. Es gebe kleine Unterschiede im Genon, die das anzeigen könnten, sagt Kayser.

Kaysers Forschungen werden von den Polizeibehörden in anderen Ländern interessiert verfolgt. Über kurz oder lang werden sich die Volksvertreter in anderen Staaten damit auseinander setzen müssen, ob sie die neuen Techniken ebenfalls zulassen wollen.

Autorin: Kerstin Schweighöfer
Redaktion: Julia Kuckelkorn