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Volles Programm

23. Mai 2008

Die Länderkammer hat am Freitag eine Reihe wichtiger Beschlüsse getroffen. Themen waren unter anderem die endgültige Billigung des EU-Vertrags und die Lockerung des Stammzellen-Gesetzes.

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Blick in den Plenarsaal des Bundesrates. (Quelle: AP)
Eine lange Liste an Entscheidungen stand in der Länderkammer anBild: ap

EU-Vertrag endgültig gebilligt

Der EU-Vertrag von Lissabon zur Reform der europäischen Institutionen hat in Deutschland die letzte parlamentarische Hürde genommen. Mit Ausnahme von Berlin stimmten am Freitag im Bundesrat alle Bundesländer zu. Unter dem Druck der Linken entschied sich der Regierende Bürgermeister der Hauptstadt, Klaus Wowereit, in letzter Minute für eine Enthaltung. Damit vermied der SPD-Politiker eine Koalitionskrise in seinem rot-roten Regierungsbündnis. Die Partei Die Linke lehnt den Lissabon-Vertrag als unsozial ab.

Damit der Lissabon-Vertrag nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat als ratifiziert gilt, muss er noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Wann das geschieht, ist offen. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler will die Unterzeichnung mit einer Klage in Karlsruhe gegen den Vertrag verhindern. Bisher haben 13 von 27 EU-Ländern den Lissabon-Vertrag ratifiziert.

Neue Regeln beim Kinderschutz und Elterngeld

Familiengerichte können vernachlässigten und misshandelten Kindern künftig schneller helfen, ohne zuvor ein Versagen der Eltern konkret nachweisen zu müssen. Der Bundesrat ließ am Freitag in Berlin ein Gesetz passieren, das die Hürde für ein staatliches Eingreifen senkt. Ziel ist es, gefährdete Kinder so früh wie möglich zu schützen.

Spielende Kinder (Quelle: AP)
Der Staat will den Schutz von Kindern verbessernBild: AP

Künftig können Eltern vom Gericht zur Inanspruchnahme öffentlicher Hilfe verpflichtet werden. Anders als bisher muss vor einer solchen staatlichen Intervention auch nicht mehr nachgewiesen werden, dass die Eltern bei der Erziehung tatsächlich versagt haben. Damit soll vermieden werden, dass Eltern wegen des Vorwurfs des Versagens nicht mehr mit den Behörden kooperieren. In Zukunft kann auch jeder einen Antrag beim Familiengericht stellen. Das Gericht ist dann verpflichtet, ein Verfahren einzuleiten.

Das Verfahren bei der Berechnung des Elterngeldes soll einfacher werden. Aus Sicht der Länder ist die Berechnung vor allem bei Selbstständigen zu kompliziert. Derzeit wird die Höhe des Elterngeldes aus den letzten zwölf Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der Arbeitgeber errechnet. Künftig sollen etwa Steuern und Abgaben pauschal in die Berechnung einfließen. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des letzten Nettolohnes, mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich. Es wird meist zwölf Monate lang gezahlt.

Stammzellengesetz gelockert

Eine menschliche embryonale Stammzellkolonie (Quelle: dpa)
Eine menschliche embryonale StammzellkolonieBild: picture-alliance/ dpa

Der Weg für mehr Spielraum bei der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen ist nun auch in Deutschland frei. Der Bundesrat ließ die vom Bundestag beschlossene Novelle des bislang sehr strengen Stammzellengesetzes passieren. Bislang war Forschung nur an Stammzellen erlaubt, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden. Nun dürfen Wissenschaftler mit jüngeren embryonalen Stammzellen nach Heilungschancen für schwere Krankheiten wie Parkinson, Diabetes und Alzheimer suchen.

Mit der Neuregelung stehen nun 500 statt etwa 20 ausländische Zelllinien für Forschungszwecke zur Verfügung. Dies hatten Wissenschaftler immer wieder gefordert, um auch in Deutschland Spitzenforschung zu ermöglichen.

Keine Wohngelderhöhung

Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes für die etwa 800.000 Rentner und Niedrigverdiener gestoppt. Zur Klärung einiger Streitfragen rief die Länderkammer am Freitag den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an.

Senioren schauen aus dem Fenster (Quelle: dpa)
Für Rentner gibt es vorerst keine Erhöhung des WohngeldesBild: picture-alliance / dpa

Die Länder kritisieren die Pläne für eine Erhöhung der durchschnittlichen Wohnhilfen um 60 Prozent auf im Schnitt 142 Euro pro Monat als zu weitgehend. Vor allem wollen die Länder das Wohngeldgesetz für andere Zwecke nutzen: Mit dem Aufschub wollen sie mehr Geld des Bundes für die Grundsicherung im Alter durchsetzen und damit Zusagen der Regierung einfordern.

Schutz vor Produktpiraterie

Der Bundesrat hat ein schärferes Vorgehen gegen Produktpiraterie beschlossen. Zugleich wird horrenden Abmahngebühren bei Bagatelldelikten ein Riegel vorgeschoben. Dies sieht das verabschiedete Gesetz zur Stärkung des geistigen Eigentums vor. Danach kann ein Urheber, der seine Rechte verletzt sieht, künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch von Dritten Auskünfte verlangen.

Cold Genius, Protagonist der ersten Oper, die im Internet entsteht (Quelle: AP)
Bei Verstößen gegen Urheberrechte im Internet werden Abmahngebüren begrenztBild: AP

Dies können Internetprovider sein, über deren Dienste mit Plagiaten gehandelt wird, oder auch Spediteure, die in gutem Glauben gefälschte Markenware transportieren. Bei einfachen, nichtkommerziellen Verstößen gegen Urheberrechte werden die Abmahngebühren auf 100 Euro begrenzt. Damit soll dem Unwesen mit Abmahnungen bei kleinen Delikten begegnet werden. Künftig können beispielsweise Jugendliche, die auf ihrer privaten Homepage ohne Genehmigung das Foto ihres Lieblingstars oder einen Stadtplan mit ihrer Adresse einstellen, nicht mehr mit einer Anwaltsrechnung von 1000 Euro und mehr überzogen werden.

Außerdem gab es noch folgende Entscheidungen:

Wehrpflicht

Wehrpflichtige in speziellen dualen Studiengängen mit Praxisausbildung in Unternehmen sollen von der Einberufung zurückgestellt werden - so wie die meisten Studenten. Ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat soll dazu Änderungen am Wehrrechtsänderungsgesetz erreichen.

Justiz

Anwälte dürfen künftig in eingeschränktem Maße Erfolgshonorare nehmen. Sie sind allerdings nur dann erlaubt, wenn die finanziellen Verhältnisse und das Kostenrisiko einen Bürger sonst davon abhalten würden, sein Recht zu suchen.

Fußball-EM

Fans können bei der bevorstehenden Fußball-EM bis tief in die Nacht die Spiele auf Großleinwänden im Freien verfolgen. Die Länder setzten die Regelungen für den Lärmschutz nach 22.00 Uhr für die Dauer der Meisterschaft aus. (stl)