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Von Storch rudert bei Schusswaffen zurück

31. Januar 2016

Darf die deutsche Polizei auf Flüchtlingsfrauen und -kinder schießen, um sie am illegalen Grenzübertritt zu hindern? Die Vizechefin der AfD, Beatrix von Storch, hatte dies bejaht. Jetzt korrigiert sie ihre Aussage.

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AfD-Vizechefin Beatrix von Storch (Foto: AFP)
Bild: Getty Images/C. Koal

Die rechtspopulistische Partei AfD sorgt weiter für Schlagzeilen. Ihre stellvertretende Vorsitzende Beatrix von Storch hat ihre Äußerung zu einem möglichen Schusswaffengebrauch gegen Frauen und Kinder an der Grenze eingeschränkt. Zunächst hatte sie auf ihrer Facebook-Seite Ja gesagt zu der Frage, ob man Frauen mit Kindern notfalls mit Waffengewalt beim Überqueren der deutschen Grenze stoppen sollte. Dann ruderte sie am Abend ein Stück weit zurück. Von Storch, die auch Vorsitzende der Alternative für Deutschland in Berlin ist, erklärte, ihr "Ja" habe sich nur auf die Frauen bezogen, nicht aber auf die Kinder.

Die Juristin sagte: "Gegen Kinder ist der Schusswaffeneinsatz richtigerweise nicht zulässig. Frauen sind anders als Kinder verständig." Deshalb könne der Gebrauch von Waffen gegen Frauen "innerhalb der gesetzlich engen Grenzen" zulässig sein. Eine Voraussetzung sei beispielsweise, dass zuvor ein Warnschuss abgegeben wurde.

Petry sorgt für Unmut

Zuvor hatten die AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry sowie ihr Lebensgefährte, der AfD-Landesvorsitzende in Nordrhein-Westfalen, Marcus Pretzell, erklärt, Waffengewalt dürfe zur Verhinderung der illegalen Einreise als Ultima ratio nicht ausgeschlossen werden. Entscheidend sei, dass es nicht so weit komme und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen der Flüchtlingsandrang gebremst werde, sagte Petry dem "Mannheimer Morgen". Im Bundesvorstand der Partei ist die Forderung Petrys umstritten. Die AfD legte zuletzt mit radikalen Forderungen in der Flüchtlingsdebatte bei Meinungsumfragen deutlich zu.

Das 1961 mitten im Kalten Krieg in Kraft getretene Bundesgesetz zur Ausübung öffentlicher Gewalt regelt den Einsatz von Schusswaffen durch Bundesbeamte an der Grenze. Dieser ist prinzipiell möglich. Demnach können Vollzugsbeamte im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen gebrauchen, etwa wenn diese sich der wiederholten Weisung, zu halten, durch Flucht zu entziehen versuchen.

Polizeigewerkschaft widerspricht

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält die Äußerung Petrys für falsch, wonach Polizisten per Gesetz verpflichtet seien, zum Schutz vor illegalem Grenzübertritt "notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch" zu machen. Dazu sagte GdP-Vize Jörg Radek dem Mitteldeutschen Rundfunk: "Das ist gesetzlich nicht gedeckt. Waffen dürfen nur zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr eingesetzt werden. Die illegale Einreise von Flüchtlingen zählt dazu nicht." Kein deutscher Polizist würde auf Flüchtlinge schießen.

Frauke Petry auf dem AfD-Bundesparteitag 2015 in Hannover (Foto: dpa)
Frauke Petry auf dem AfD-Bundesparteitag 2015 in HannoverBild: picture-alliance/dpa/J. Stratenschulte

Vertreter aller im Bundestag vertretenen Parteien reagierten empört auf den Vorstoß Petrys. "Bei der AfD gibt es massive Zweifel, dass sie auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Republik steht", sagte der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel. "Für mich gehört die AfD in den Verfassungsschutzbericht und nicht ins Fernsehen." CDU-Generalsekretär Peter Tauber sagte mit Blick auf die DDR: "Den Schießbefehl an deutschen Grenzen haben wir zum Glück vor über 25 Jahren überwunden."

Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, nannte die Aussagen der AfD-Vorsitzenden "inhuman, verroht und antidemokratisch". Ihre Aussagen legten "den Schluss nahe, dass sich Frauke Petry in Nordkorea sicherlich sehr wohlfühlen würde". Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter hielt Petry eine "widerliche Geisteshaltung" vor. Bei der AfD handele es sich "mindestens in Teilen um eine rechtsradikale Partei". Die gängige Bezeichnung als rechtspopulistisch "gleicht inzwischen einer Verharmlosung", sagte Hofreiter der "Süddeutschen Zeitung".

kle/ml (dpa, epd)