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Vorbestrafter Prinz

27. Juni 2005
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Ernst August Prinz von Hannover gilt künftig wegen gefährlicher Körperverletzung als vorbestraft. Seine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro sei rechtskräftig, teilte das Oberlandesgericht Celle am Montag mit. Der Anwalt des Prinzen habe die Revision gegen das Urteil offiziell zurückgezogen. Der Verteidiger hatte angekündigt, eine Wiederaufnahme des Verfahrens

anzustreben. Eine Begründung nannte er nicht.

Ernst August wurde im November 2004 wegen einer Attacke auf einen Discobesitzer verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte er den Mann im Januar 2000 auf der kenianischen Ferieninsel Lamu zusammengeschlagen. Dabei sei Ernst August betrunken und deshalb vermindert schuldfähig gewesen. Ernst August hatte nach Überzeugung der Richter am Landgericht mit einem Schlagring mindestens fünf Mal auf sein Opfer eingeprügelt. Über seinen Verteidiger hatte der Adelige bei dem Prozess eine Ohrfeigen-Attacke eingeräumt.