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Vorsicht vor illegalen Downloads

Vera Kern15. März 2016

Einen Film im Internet schauen, einen Song herunterladen: Oft ist das nicht erlaubt. Viele Online-Tauschbörsen sind illegal. Und das deutsche Recht ist streng. Darauf sollten auch Flüchtlinge achten.

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Flüchtlinge mit Handys (Foto: Getty Images/S. Gallup)
Bild: Getty Images/S. Gallup

Auch viele Deutsche tappen schnell in die Falle: Abends einen Film auf dem Laptop anschauen, den man auf irgendeiner Online-Plattform entdeckt hat. Mal eben schnell das neue Lied der Lieblingsband kostenlos aufs Handy laden. In den meisten Fällen ist das jedoch illegal - und wer solche Seiten trotzdem nutzt, kann wegen Urheberrechtsverletzungen belangt werden. Das gilt auch für Flüchtlinge.

Wo muss ich aufpassen?

Es gibt viele Grauzonen. Als Faustregel gilt jedoch: Alles, was im Kaufhaus etwas kosten würde, ist auch im Internet nicht gratis. Der Download eines Films oder Songs ist also fast immer illegal. Filme, die aktuell im Kino gezeigt werden, kursieren in der Regel nicht legal im Internet.

Wer also den neuesten Hollywood-Blockbuster schon drei Tage nach der Premiere im Netz entdeckt, sollte skeptisch sein. Auch beim Herunterladen von Musik aufs eigene Handy kann man in den meisten Fällen davon ausgehen, dass es eigentlich etwas kosten müsste - schließlich wollen die Musiker auch daran verdienen.

Besonders heikel sind Tauschbörsen, die Daten über so genannte Filesharing-Programme wie z.B. BitTorrent oder eMule weiter verbreiten.

Neben dem Filmeschauen oder Musik-Downloaden sollte man auch bei sozialen Netzwerken wissen, was erlaubt ist: Denn auch bei Youtube, Facebook oder auf Blogs gelten die Urheberrechts-Bestimmungen. Fotos oder Clips dürfen dort nur geteilt werden, wenn sie von einem selbst stammen. Es ist nicht erlaubt, Inhalte von anderen Seiten einfach weiter zu verbreiten.

Was passiert, wenn ich erwischt werde?

Illegales Filesharing verstößt gegen deutsches Recht. Es gibt Anwaltskanzleien, die darauf spezialisiert sind, Abmahnungen zu verschicken. Über die IP-Adresse können sie das Netzwerk ermitteln, von dem aus eine Tauschbörse genutzt wurde. Wer so erwischt wird, muss mit Geldstrafen von mehreren Hundert Euro rechnen. So geschehen bei einem syrischen Flüchtling, der 815 Euro zahlen soll, weil er über BitTorrent einen Spielfilm heruntergeladen hatte. Das berichtet die Computerzeitschrift "c't". #link:http://www.heise.de/ct/ausgabe/2016-6-Massenabmahner-nehmen-Fluechtlinge-ins-Visier-3122427.html:Laut dem Artikel# rückten zunehmend auch Flüchtlinge ins Visier der Abmahnanwälte.

Musikportal Spotify (Foto: dpa, Antti Aimo-Koivisto)
Legal Musik hören - das geht, zum Beispiel auf dem Portal SpotifyBild: picture-alliance/dpa

"Es ist wichtig, Flüchtlinge vor diesen Urheberrechts-Verletzungen zu warnen", betont auch Julia Rehberg, eine Juristin der Verbraucherzentrale Hamburg. Es gibt bereits erste Fälle, in denen Flüchtlinge wegen illegalem Filesharing abgemahnt wurden - und bezahlen mussten.

Wer muss bezahlen?

Auch wer sein WLAN anderen zur Verfügung stellt - dem Nachbarn oder Mitbewohner - muss damit rechnen, zur Verantwortung gezogen zu werden. Im Zweifelsfall ist also nicht nur derjenige schuld, der Filme oder Musik im Netz tauscht, sondern auch der Anschluss-Inhaber. Beide tragen die Verantwortung. Da es sich rechtlich nicht um eine Strafe, sondern um eine Schadensersatzforderung handelt, müssten Flüchtlinge im Zweifelsfall jedoch nicht fürchten, ihren Aufenthaltstitel zu verlieren, so Rechtsanwalt Henning Werner von der Verbraucherzentrale.

Wieso wird das so streng verfolgt?

Auf Nachsicht können auch Flüchtlinge nicht hoffen. Natürlich dürfte den Kanzleien klar sein, dass die meisten nur über wenig Geld verfügen. Doch auch Sozialhilfe-Empfänger, die illegal etwas herunterladen, können zur Kasse gebeten werden. Besser also vorher informieren, so lautet der Rat.

Das deutsche Urheberrecht ist streng. Es soll die Urheber - Künstler, Sänger, Autoren - davor schützen, dass andere ohne Genehmigung und ohne Bezahlung ihr Werk verbreiten.

Wie und wo komme ich legal an Filme oder Musik im Netz?

Reines Streaming - also anschauen oder anhören ohne abspeichern - ist in der Regel kein Problem. Die Verbraucherzentrale Deutschland rät auf ihrer Webseite: Beim Streaming von Filmen und Musik sollte man auf die großen bekannten Portale wie Youtube, Vimeo, Dailymotion, Myvideo oder Spotify zurückgreifen. Auf der #link:https://www.verbraucherzentrale.de/urheberrecht-fluechtlinge:Webseite der Verbraucherzentrale# gibt es weitere Tipps, wie man sich sicher im Internet bewegt. Auch wer fürchtet, etwas illegal genutzt zu haben, kann sich dort telefonisch beraten lassen.