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VW: Europarichter ziehen Notbremse

4. Dezember 2003

Die Europarichter haben ein Millionenbußgeld gegen den Autobauer Volkswagen für nichtig erklärt. Grund: Der Nachweis des Vorwurfs einer wettbewerbswidrigen Preisabsprache sei nicht erbracht worden.

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"Kunden systematisch am Kauf in Italien gehindert"Bild: AP


Die EU-Richter haben eine Millionengeldbuße der EU-Kommission gegen den Volkswagen-Konzern (VW) wegen Festsetzung von Preisen für den VW-Passat aufgehoben. Das Gericht erster Instanz entschied am Mittwoch (3.12.2003) in Luxemburg, Volkswagen brauche die von der EU-Kommission vor drei Jahren verhängte Geldbuße von 30,96 Millionen Euro nicht zu zahlen.

VW hatte seine deutschen Vertragshändler in den Jahren 1996 und 1997 aufgefordert, den neuen Passat nicht unterhalb der Preisempfehlung zu verkaufen. Die EU-Kommission hatte dies auf die Beschwerde eines Verbrauchers hin für unzulässig erklärt und im Juni 2001 eine Geldbuße gegen den Konzern verhängt. Aus Sicht der Europarichter fehlte es aber an einer Einwilligung der Händler, sich an die Vorgabe aus Wolfsburg zu halten.

Volkswagen sieht sich bestätigt

Volkswagen begrüßte das Urteil. „Wir freuen uns, dass das Gericht offensichtlich unserer Argumentation gefolgt ist“, sagte ein VW-Sprecher in Wolfsburg auf Anfrage. Näheres könne das Unternehmen aber erst sagen, wenn die schriftliche Begründung vorliege. Für das mögliche Bußgeld hatte der Autobauer Rückstellungen gebildet.

Die Kommission war vor zweieinhalb Jahren eingeschritten, weil der VW-Konzern beim Verkauf von Passat-Neuwagen die Preise auf dem Heimatmarkt zwischen 1996 und 1998 künstlich hochgehalten habe. Rabattverbote beschränkten den freien Wettbewerb in gravierender Weise, hatte es damals geheißen. VW hatte gegen das Bußgeld beim EU-Gericht Erster Instanz geklagt. Die Kommission muss nun innerhalb von zwei Monaten entscheiden, ob sie Berufung in der nächsten Instanz einlegt. Dies wäre der Europäische Gerichtshof (EuGH), das höchste EU-Gericht.

Kommission erbrachte keinen Schuldnachweis

In den Jahren 1996 und 1997 hatte Volkswagen seine deutschen Vertragshändler aufgefordert, das neue Passat-Modell nicht unter der Preisempfehlung zu verkaufen oder nur beschränkt Rabatte einzuräumen. Die Kommission habe nicht bewiesen, dass die Händler dieser Aufforderung tatsächlich zugestimmt haben, schrieb das Gericht. Es schloss sich damit im wesentlich der Argumentation von VW an. Der Konzern hatte vor Gericht festgestellt, es habe sich bei den Aufforderungen um einseitige Maßnahmen gehandelt. VW verkaufte nach früheren Angaben von 1996 und 1998 etwa 400.000 Passat auf dem Heimatmarkt.

Die Kommission hatte damals auf Grund einer Beschwerde eines Autokäufers gehandelt. Die Behörde verhängt seit längerem hohe Bußgelder gegen Autobauer, die Märkte abschotten und damit die Preise künstlich hochhalten. Erst im September hatte der EuGH ein EU-Strafgeld von 90 Millionen Euro gegen VW bestätigt. Der Konzern hatte in den 90er Jahren systematisch deutsche Kunden am Kauf preisgünstiger VW- und Audi-Modelle in Italien gehindert. (ali)