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Wählen ohne Wahlbenachrichtigung

6. Juni 2004
https://p.dw.com/p/59Qu

Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass ein Wahlberechtigter, der seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat, dennoch bei der Europawahl am 13. Juni 2004 wählen kann. Voraussetzung ist, dass er im Wählerverzeichnis seines Wahlbezirks eingetragen ist.

Das für den Wahlberechtigten jeweils zuständige Wahllokal teilt die Gemeindebehörde auf Nachfrage gerne mit. Im Wahllokal muss sich der Wahlberechtigte dann auf Verlangen des Wahlvorstandes mit seinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.