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Wahl des Vorsitzenden des slowakischen Obersten Gerichts muss wiederholt werden

21. Februar 2003
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Bratislava, 20.2.2003, RADIO SLOWAKEI, deutsch

Das Verfassungsgericht der Slowakische Republik hat der Klage des erfolglosen Kandidaten für das Amt des Vorsitzenden des Obersten Gerichts Sergej Kohut stattgegeben. Sergej Kohuts Grundrecht, sich unter denselben Bedingungen wie sein Gegenkandidat, der jetzige Chef des Obersten Gerichts, Stefan Harabin um das Amt zu bewerben, wurde verletzt. Das Verfassungsgericht hob den Beschluss des Gerichtsrates vom Dezember 2002 auf, durch welchen die Ernennung von Stefan Harabin in die Funktion des Chefs des Obersten Gerichts dem Staatspräsidenten Rudolf Schuster vorgeschlagen wurde. Rudolf Schuster sagte, er respektiere den Beschluss des Verfassungsgerichts und werde Stefan Harabin für die kommende Periode nicht ernennen. Laut des Vorsitzenden des Verfassungsgerichts Jan Mazak müsse die Wahl wiederholt werden, voraussichtlich Anfang März. Der Gerichtsrat müsse die Chancengleichheit für alle Bewerber sichern. Stefan Harabin will sich dazu nicht äußern, doch sei er bereit, wieder zu kandidieren. (fp)