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Wahlinfos für Deutsche im Ausland

Marcus Bösch29. August 2002

Die Frist läuft ab: Bis zum 1. September müssen sich deutsche Wähler in aller Welt für die Bundestagswahl registrieren lassen. Ein Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen, Adressen und Fristen.

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Ob Briefwahl oder Urnengang: Am 22. September zählt jede StimmeBild: Bilderbox

Wer darf mitwählen? - Für Deutsche die in einem der 44 Mitgliedstaaten des Europarates leben, gelten die gleichen Bestimmungen wie für Inländer: Jeder, der vor dem 22. September 2002 das 18. Lebensjahr vollendet, nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde, ist wahlberechtigt.

Deutsche, die außerhalb eines Mitgliedstaates des Europarates leben, können unter den gleichen Voraussetzungen an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie seit ihrem Fortzug nicht mehr als 25 Jahre im Ausland verbracht haben.

Rechtzeitiger Eintrag ins Wählerverzeichnis

Notwendig für eine erfolgreiche Stimmabgabe ist die rechtzeitige Aufnahme ins Wählerverzeichnis des letzten Wohnortes in Deutschland. Die Eintragung muss schriftlich beantragt werden. Der Antrag dafür - einschließlich einer eidesstattlichen Versicherung, wahlberechtigt zu sein - muss bis zum 1. September 2002 eingegangen sein.

Antragsformulare aus dem Internet

Die Antragsformulare für die Eintragung ins Wählerverzeichnis gibt es bei allen deutschen Botschaften und Konsulaten im Ausland. Sie können ebenso vom Bundeswahlleiter in Bonn (Anschrift unten) oder beim jeweiligen Kreiswahlleiter in Deutschland angefordert werden. Schneller und direkter ist ein Download als pdf-Datei auf den Internetseiten von www.bundeswahlleiter.de.

Wahlunterlagen in alle Welt

Die erforderlichen Wahlunterlagen für die Briefwahl (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt) sind rund einen Monat vor dem Wahltag erhältlich. Nachdem das Kreuz an der richtigen Stelle plaziert wurde, bedarf es lediglich eines ausreichend frankierten Umschlags und eines Briefkastens. Die unter Umständen langen Postwege sollten einkalkuliert werden. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 22. September, bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle vorliegen.

Beamte, Soldaten und Ausnahmen

Bestimmte Personengruppen brauchen kein Antragsformular für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis. Dazu zählen Personen, die am Wahltag als Beamte, Soldaten, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst auf Anordnung ihres Dienstherren außerhalb der Bundesrepublik leben. Für sie und für Angehörige ihres Haushaltes gelten Sonderregelungen, über die die jeweiligen Dienststelle informiert.

Wer während seines Aufenthaltes im Ausland weiterhin in Deutschland gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis seiner Gemeinde eingetragen. Für die Briefwahl ist aber dennoch eine schriftliche Beantragung eines Wahlscheins bei der Gemeindebehörde notwendig. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder E-Mail als gewahrt.