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'Walkman' keine geschützte Bezeichnung

5. Juni 2002
https://p.dw.com/p/2O7e

Der weltweit größte Hersteller von Unterhaltungselektronik, Sony, darf einem Gerichtsurteil zufolge die Bezeichnung 'Walkman' für seine tragbaren Kassettenrekorder nicht allein beanspruchen. Dies teilte der Konzern am Mittwoch (5.Juni 2002) mit.

Einem Urteil des Obersten Gerichtshofes in Österreich zufolge dürfe ein Großhändler auch Konkurrenzprodukte als 'Walkman' bezeichnen. In der Urteilsbegründung des Gerichts heißt es Sony zufolge, 'Walkman' sei zum allgemeinen Bezeichnung für tragbare Kassettenspieler geworden. So erkläre etwa ein deutsches Wörterbuch 'Walkman', ohne dabei auf Sony zu verweisen.