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Stichwort

9. Juni 2009

Er führt einen Beamtenapparat von über 20.000 Mitarbeitern. Der erinnert stark an einen Regierungsapparat mit Fachabteilungen. Und doch ist die EU-Kommission einmalig in der Welt - und damit auch ihr Chef.

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Jose Manuel Barroso; EPA/OLIVIER HOSLET
Der noch amtierende EU-Kommissionspräsident: Jose Manuel Barroso.Bild: Picture-Alliance /dpa

Die Kommission übt ihre Tätigkeit laut Vertrag von Amsterdam unter der "politischen Führung ihres Präsidenten aus." Der Präsident ist also der Vorsitzende der Kommission. Zu seinen Aufgaben gehört es, Sitzungen der Kommission zu organisieren und die Kommission nach außen zu vertreten: Der Kommissionspräsident nimmt an Tagungen des Europäischen Rats, der acht führenden Industrienationen (G8) und an den wichtigsten Debatten des Europäischen Parlaments teil. Er ernennt außerdem – in Absprache mit den Regierungschefs der EU-Staaten – die 27 Kommissare. Der Präsident kann ihnen seit dem Vertrag von Nizza auch während der laufenden Amtszeit neue Zuständigkeitsbereiche zuteilen und sie zum Rücktritt auffordern.

Genau wie das Europäische Parlament ist der Kommissionspräsident fünf Jahre im Amt – der Vertrag von Maastricht hat seine Amtszeit und die des Parlaments eng aufeinander abgestimmt. Ernannt wird der Präsident von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten. Er braucht jedoch auch die Zustimmung des Parlaments, das einen Präsidenten auch ablehnen kann. Darum werden vor der Auswahl des Präsidenten eine Reihe inoffizieller Gespräche und Verhandlungen zwischen den EU-Staaten, dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament und den großen politischen Blöcken im Parlament geführt. Am Ende muss ein Kandidat dabei herauskommen, der von allen unterstützt wird. Mit zwei EU-Institutionen im Rücken soll so seine politische Autorität gestärkt werden.

Der Vertrag von Lissabon, der noch nicht von allen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde, sieht vor, dass der Rat bei der Auswahl des Kandidaten den Ergebnissen der Europawahlen folgen muss. Das heißt, dass die stärksten Fraktionen im Parlament repräsentiert werden müssen. So werden die Rechte des Parlaments weiter gestärkt. Der Vertrag von Lissabon, der noch nicht von allen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde, sieht vor, dass der Rat bei der Auswahl des Kandidaten den Ergebnissen der Europawahlen folgen muss. Das heißt, dass die stärksten Fraktionen im Parlament repräsentiert werden müssen. So werden die Rechte des Parlaments weiter gestärkt.

Bisherige Kommissionspräsidenten (der EWG, EG und EU):

  • Walter Hallstein aus Deutschland (1958-1967)
  • Jean Rey aus Belgien (1967-1970)
  • Franco Maria Malfatti aus Italien (1970-1972)
  • Sicco Leendert Mansholt aus den Niederlanden (1972-1973)
  • François-Xavier Ortoli aus Frankreich (1973-1977)
  • Roy Jenkins aus Großbritannien (1977-1982)
  • Gaston Thorn aus Luxemburg (1981-1985)
  • Jaques Delors aus Frankreich (1985-1995)
  • Jacques Santer aus Luxemburg (1995-1999)
  • Romano Prodi aus Italien (1999-2004)
  • José Manuel Barroso aus Portugal (2004-aktuell)

Autor: Julia Kuckelkorn

Redaktion: Richard Fuchs