1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Was ist neu?

30. Oktober 2002

Die wichtigsten Neuerungen im türkischen Reformpaket - zusammengestellt von der Deutschen Presse Agentur.

https://p.dw.com/p/2n1h

Das vom türkischen Parlament verabschiedete Reformpaket enthält in den Kernpunkten folgende Änderungen:

TODESSTRAFE: Todesurteile werden außer "in Kriegszeiten und bei unmittelbarer Kriegsgefahr" in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Wegen terroristischer Straftaten Verurteilte können nicht von Haftverkürzungen oder Amnestien profitieren.

KURDISCHE SENDUNGEN: Rundfunk- und Fernsehsendungen dürfen in "anderen Sprachen und Dialekten" ausgestrahlt werden, "die traditionell im alltäglichen Leben" gesprochen werden. Näheres bestimmt die Medienaufsicht RTÜK, die die Sendungen auch kontrolliert.

KURDISCHER UNTERRICHT: Zum Erlernen von "anderen Sprachen und Dialekten" dürfen private Sprachkurse angeboten werden. Die Kurse werden vom Bildungsministerium kontrolliert.

NICHTMOSLEMISCHE MINDERHEITEN: Christliche und jüdische Stiftungen dürfen Immobilien erwerben, um ihren Unterhalt zu sichern. Mit Zustimmung des Ministerrates dürfen sie Mitglied in ausländischen Stiftungen und Einrichtungen werden.

PRESSEFREIHEIT: Journalisten werden nicht mehr mit Gefängnisstrafen wegen Beleidigung oder Verunglimpfung des Militärs oder anderer Staatsorgane belangt, wenn sie nur "Kritik" üben.

MENSCHENRECHTE: Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg eröffnen den Betroffenen das Recht auf Wiederaufnahme ihres Verfahrens in der Türkei.

AUSLÄNDER: Auch Ausländer erhalten das Demonstrationsrecht.

VEREINSRECHT: Ausländische Vereine dürfen Niederlassungen in der Türkei gründen, türkische Vereine im Ausland. Beamte sowie Lehrer und Studenten dürfen Vereine gründen.

MENSCHEN- UND ORGANHANDEL: Schlepperkriminalität wird mit Haftstrafen von zwei bis fünf Jahren geahndet. Organhändler, die sich mit Gewalt in den Besitz menschlicher Organe bringen, müssen mit Strafen zwischen fünf und zehn Jahren rechnen.