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Politik

Washington und Maryland: Klage gegen Trump

12. Juni 2017

Wieder muss der US-Präsident eine gerichtliche Auseinandersetzung fürchten: Der Hauptstadt-Distrikt und der Bundesstaat reiben sich an Gefälligkeiten ausländischer Regierungen für das Trump'sche Imperium.

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USA Trump International Hotel wird eröffnet
Ausländische Regierungen steigen gern in diesem Washingtoner Hotel ab - eine unzulässige Gefälligkeit gegenüber Trump?Bild: Reuters/K. Lamarque

Die Generalstaatsanwälte im US-Bundesstaat Maryland und der Hauptstadt Washington DC wollen Medienberichten zufolge noch an diesem Montag Klage gegen US-Präsident Donald Trump wegen möglicher Interessenkonflikte einreichen. Dabei gehe es um die Annahme von Zahlungen und Gefälligkeiten ausländischer Regierungen durch Trumps Geschäftsimperium, sagte ein Insider der Nachrichtenagentur Reuters. Zuvor hatte auch schon die "Washington Post" darüber berichtet. Die Klage stützt sich demnach auf die sogenannte Vergütungsklausel, welche es US-Beamten untersagt, Geschenke oder andere Vorteile von ausländischen Regierungen anzunehmen.

Zentraler Punkt in dem Fall ist ein Hotel, das Trump im vergangenen Jahr eröffnete. Das Trump International Hotel befindet sich in einem geleasten, staatlichen Gebäude in unmittelbarer Nähe zum Weißen Haus. Die "Washington Post" nannte Beispiele für ausländische Regierungen, die das Hotel anderen Unterkünften vorzogen oder sogar in letzter Minute in das Trump-Hotel umbuchten.

Generalstaatsanwalt: Trump kann persönliche Interessen nicht von Pflichten trennen 

Eine Nichtregierungsorganisation hatte bereits im Januar eine ähnliche Klage vorgelegt. Bei der nun einzureichenden Klage handelt es sich aber um die erste, die seitens der Behörden erhoben wird. Zwar hatte Trump das Tagesgeschäft seiner Unternehmen nach seinem Amtsantritt auf seine Söhne übertragen, die Firmen aber nicht verkauft.

Marylands Generalstaatsanwalt Brian Frosh sagte der "Washington Post", in dem Fall gehe es um Trumps Fehler, seine persönlichen Interessen nicht von seinen Pflichten als Präsident trennen zu können. Die Vergütungsklausel besage, dass "der Präsident das Land an erste Stelle setzt und nicht seine persönlichen Interessen", sagte Frosh. Der US-Verfassung zufolge darf ein Amtsträger keine Geschenke ausländischer Regierungen ohne Zustimmung des Kongresses annehmen. 

sti/ml (afp, rtr)