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Rückschlag für Pussy Riot-Musikerin

26. Juli 2013

Die russische Justiz bleibt eisern. Nadeschda Tolokonnikowa von der Punkband Pussy Riot muss im Straflager bleiben. Am Mittwoch war auch ihre Kollegin Aljochina mit einem Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gescheitert.

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Pussy Riot band member Nadia Tolokonnikova looks out from a holding cell during a court hearing in the town of Zubova Polyana April 26, 2013. Tolokonnikova is appealing her conviction for hooliganism motivated by religious hate for which she is serving two years in a remote penal colony. REUTERS/Mikhail Voskresensky (RUSSIA - Tags: POLITICS CIVIL UNREST CRIME LAW RELIGION)
Nadeschda Tolokonnikowa 26.04.2013Bild: Reuters

Eine Gerichtssprecherin bestätigte in der russischen Stadt Saransk, dass die zweijährige Haftstrafe gegen Tolokonnikowa aufrechterhalten worden sei. Die Aktivistin, die die Strafe in der Teilrepublik Mordwinien rund 650 Kilometer südöstlich von Moskau verbüßt, verfolgte die Entscheidung im Gerichtssaal in einem Gitterkäfig. "Die Zeit in Haft hat nicht dazu geführt, dass ich meine Einstellung ändere", sagte die 23-Jährige der Nachrichtenagenteur Rapsi zufolge.

Sie werde "bis zum Ende" gegen ihre Verurteilung kämpfen und ihren Fall wenn nötig vor den Obersten Gerichtshof des Landes bringen. "Ich erkenne meine Schuld nicht an und ich werde sie auch niemals anerkennen", betonte Tolokonnikowa. Sie habe Prinzipien und werde diese verteidigen. Daher sehe sie in ihrem Verhalten auch keinen "Fehler".

Auch Aljochina bleibt hinter Gittern

Erst am Mittwoch hatte ein Gericht in Perm am Ural eine vorzeitige Entlassung von Tolokonnikowas Mitstreiterin Maria Aljochina abgelehnt. Die 23-jährige Studentin war gemeinsam mit ihren Bandkolleginnen Aljochina und Jekaterina Samuzewitsch im August 2012 wegen "Rowdytums" und "Anstachelung zu religiösem Hass" zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt worden, weil die Gruppe im Februar in einer Moskauer Kathedrale ein Protestgebet gegen den heutigen Präsidenten Wladimir Putin aufgeführt hatte. Ein Berufungsgericht wandelte später Samuzewitschs Strafe in eine Bewährungsstrafe um, bestätigte aber die Haftstrafen der beiden anderen Frauen. Die beiden Musikerinnen haben kleine Kinder.

Tolokonnikowas erster Antrag auf vorzeitige Haftentlassung war Ende April in erster Instanz abgelehnt worden. Ihre Anwältin Irina Chrunowa schloss am Freitag einen erneuten Antrag auf Freilassung nicht aus.

Der Prozess und das Urteil gegen die Frauen waren international von Politikern und Künstlern sowie von der russischen Opposition scharf verurteilt worden. Erst unlängst hatten mehr als 100 internationale Musikstars in einem offenen Brief Freiheit für Pussy Riot gefordert.

kle/sc (dpa, afp, rtre)