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Weniger Insolvenzgeld

4. August 2003
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Bezieher hoher Einkommen sollen bei der Insolvenz ihres Arbeitgebers nicht mehr das volle Nettogehalt erstattet bekommen. Das gehe aus dem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums für Arbeitsmarktreformen von 2004, das so genannte Hartz-III-Papier, hervor, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf das Papier. Künftig solle die Höhe des Insolvenzgeldes auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt werden, heiße es in dem Entwurf. Damit würde das Insolvenzgeld nur für Bruttoeinkommen bis zu 5100 Euro, der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung, ausgezahlt.