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Ein Haus als Hauptgewinn

Taufig Khalil28. Januar 2009

Weil er sein Haus wegen der Finanzkrise nicht verkaufen kann, verlost ein Münchner es im Internet. Doch damit verstößt er gegen das deutsche Glückspielrecht, findet die zuständige Regierung von Mittelfranken.

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Symbolbild Glücksspiel (Quelle:DW)
Bild: DPA / AP / DW

19 Euro, ein bisschen Geschicklichkeit und ein wenig Glück – mehr braucht es nicht, um in diesen Tagen Besitzer einer schicken Villa im Osten von München zu werden. Eigentlich hatte Volker Stiny das weiße Häuschen als Ruhesitz für seine Eltern gekauft. Doch als der Vater starb, wollte die 86-jährige Mutter lieber in ein Pflegeheim.

Und weil Stiny sich in den letzten Jahren finanziell verhoben hatte, sollte das Haus wieder verkauft werden. Für 156 Quadratmeter Wohnfläche mitsamt 500 Quadratmetern Grundstück wollte Stiny 600.000 Euro erzielen. Doch der Verkauf scheiterte an der restriktiven Kreditvergabe der Banken. Bestenfalls die Hälfte des Schätzpreises wäre drin gewesen.

Idee aus der Zeitung

Volker Stiny (Quelle: PR)
Der Hausverloser: Volker StinyBild: Volker Stiny

Durch einen Zufall las der Bankkaufmann dann in einer Zeitung über eine Hausverlosung in England. Auch dort fand eine Familie keinen Käufer zu einem adäquaten Preis und löste ihre Probleme mittels einer Verlosung. Außerdem seien diese Verlosungen in Österreich mittlerweile an der Tagesordnung, war dort zu lesen.

Doch Deutschland ist nicht England und Österreich, und so drohte Stinys Idee am deutschen Glücksspielrecht zu scheitern: Anders als im Nachbarland, wo diese Verlosungen geduldet werden, ist hier das Glücksspiel Staatsmonopol. Wer Lose verkauft und einen Gewinner zieht, macht sich wegen des Veranstaltens von beziehungsweise der Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel strafbar.

Ein Quiz als Lösung

Hierzulande unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspiel. Und weil letzteres nicht unter die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages fällt, musste Stiny ein Quiz veranstalten. Über die Internetseite www.winyourhome.de verkauft der Münchner nun seit Ende Dezember für jeweils 19 Euro die Teilnahme an einem Quiz.

Da gilt es zu beantworten, nach welchem Insekt ein Schwimmstil benannt wurde. Und wer aus Schmetterling, Fliege, Kraulwurm und Springschwanz die richtige Antwort herausfiltern kann, darf sich weiter Hoffnung auf ein Haus in München machen. Runde für Runde kämpfen sich die Teilnehmer so nach oben, bis am Schluss die 100 Besten übrig bleiben. Unter diesen werden dann nach dem Glücksprinzip ein Auto, Flachbildfernseher, ein Motorroller und diverse andere Preise verlost, darunter eben auch ein Haus mitsamt Grunderwerbsteuer, Notar- und Eintragungskosten.

Hoffnung auf 912.000 Euro

Haus (Quelle: PR)
Das Haus, das 19 Euro kostetBild: Volker Stiny

Um all das und dazu die horrenden Werbe- und Internetkosten des Glücksspiels von rund 150.000 Euro finanzieren zu können, hofft Stiny bis zur Deadline am 01.03.2009 auf 48.000 Mitspieler, die ihm bis dahin 912.000 Euro in die Kasse gespült haben sollten. Bislang haben sich mehr als 28.000 Mitspieler registriert. Und wenn nicht genügend Quizzer zusammenkommen, dann soll das Spiel auch auf Englisch angeboten werden. Eine Übersetzung der Homepage ist schon bereit.

Nachahmereffekt

Während Stiny auf weitere Mitspieler hofft und aus Marketinggründen in jedes Mikrofon spricht und in jede Kamera strahlt, kann seine Anwältin Alice Wotsch nur noch gequält lächeln: Seit Tagen rufen Nachahmer bei der Glücksspielrechtsexpertin an und wollen wissen, was Sie tun müssen, um ihr Haus zu verlosen. Selbst Makler interessieren sich für das neue Geschäftsmodell.

Doch bislang bleibt es ausschließlich bei Interessensbekundungen, sobald klar wird, dass reine Verlosungen in Deutschland verboten sind und ein solches Quiz viel Arbeit, Zeit und Geld kostet.

Unklare Rechtslage

Pokergewinn (Quelle: AP)
Abräumen wie beim Pokern – geht das auch im Internet?Bild: AP

Außerdem ist die Rechtslage immer noch nicht abschließend geklärt. Am Dienstag (27.01.2009) hat die für das Glücksspielrecht in Bayern zuständige Regierung von Mittelfranken das Quiz nun vorerst verboten, weil es doch gegen geltendes Glücksspielrecht verstoßen würde. Stiny darf ab Donnerstag, 16 Uhr, keine weiteren Spieler aus Bayern zulassen. Anderenfalls droht ihm ein Zwangsgeld.

Stiny hat das ganze seinen Anwälten übergeben und prüft nun technische Möglichkeiten, neue Mitspieler aus Bayern auszuschließen. Bei so vielen Unbekannten ist das Ganze im Moment vor allem für Volker Stiny ein Glücksspiel, am Ende vielleicht ja doch ein verbotenes.